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IG LIZ
Interessengemeinschaft Leben im Zentrum Heppenheim




Inhalt:


Letzte Aktualisierung:

9. Januar 2019
(link Erörterungstermin 18.12.18 unter Anstehendes)


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Herzlich willkommen auf unserer Internetseite.

Die Interessengemeinschaft Leben i
m Zentrum Heppenheim (IG LIZ) hat sich im November 2009 aus parteiunabhängigen Anwohnern der innerstädtischen Bundesstraßen 3 und 460 gegründet. Ziel ist es die Verkehrsverhältnisse zu verbessern, um die unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Lärm- und Abgasimmissionen, Erschütterungen und Gefährdungen zu minimieren.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, weil Sie Fragen oder Anregungen haben, oder uns unterstützen wollen, setzen Sie sich über nachfolgende Adressen mit uns in Verbindung.

Postanschrift:
LIZ, Lorscher Straße 8, 64646 Heppenheim

Ansprechpartner:
Peter Janßen, Lorscher Straße 8, 64646 Heppenheim, Tel. (06252) 913440

email:
kontakt@liz-hp.de


Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung!

Da Stadtverwaltung und etablierte Parteien sich fortgesetzt den Interessen der Innenstadtbewohner verweigern, wurde von den Aktiven der IG LIZ z
usätzlich zum außerparlamentarischen Engagement im August 2010 die Wählergemeinschaft Leben im Zentrum Heppenheim (WG LIZ) als nichteingetragener Verein gegründet. Über die Teilnahme bei den Kommunalwahlen am 27. März 2011 wurde Ulrike Janßen als Stadtverordnete gewählt und wird so die Interessen der Anwohner in der Stadtverordnetenversammlung und dem Bauauschuß wahrnehmen. Seit der Kommunalwahl 2016 sind wir in der Stadtverordnetenversammlung mit eigener Fraktion, Ulrike und Peter Janßen, vertreten. Aufgrund der größeren Themenvielfalt bei der Wählergemeinschaft besteht ein gesonderter Internetauftritt, in dem auch alle Anträge und Anfragen zur Verkehrsproblematik eingestellt sind:
www.liz-wghp.de
email:
kontakt@liz-wghp.de

 
Heppenheim, Postplatz 2010
Heppenheims geographische Mitte und zentraler Platz, eine Kreuzung zweier Bundestraßen (B3/B460): Postplatz, zuletzt ausgebaut 2006. Aufnahme vom Dach des 2009 fertiggestellten Altenheims St.Katharina zum Eingang der Fußgängerzone. Lärmimmissionen über 80dB(A)/tags bzw. über 70 dB(A)/nachts, Verkehrsbelastung 34.400 Kfz/Tag.
Film über die Verkehrssituation an einem Wochentag: bitte Bild anklicken!





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Anstehendes            


25. November 2019 bis 21. Januar 2020 Lärmaktionsplanung 2. Öffentlichkeitsbeteiligung siehe RP-Darmstadt. Letzer Termin zur Abgabe von Stellungnahmen:
21.1.2020

Anhörungstermin Planfeststellungsverfahren Siegfriedstraße im Kurfürstensaal gem. Vorabinformation des Bürgermeisters. Zugelassen sind nur die Personen/Anwohner die Einwendungen erhoben haben:
18.12. bis 20.12.2018
Unsere im Erörterungstermin vorgetragenen Einwendungen können Sie einsehen in unserer WG LIZ-Seite


20. November bis einschließlich 31. Januar 2018 Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt:
https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd/
Letzter Termin zur Abgabe von Stellungnahmen:
31.1.2018

 
13. Juli bis 13. September 2015 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr 2. Stufe:
https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=18e5145c22e3edd662e29cbf2d4c17ca
Letzter Termin zur Abgabe von Stellungnahmen:
27.9.2015

30. Mai 2015: Öffentliche Bekanntmachung (s.u.) zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8 Juni bis 7 Juli 2015 des neuen Planfeststellungsverfahren zur Siegfriedstraße/B460 Ortsdurchfahrt Heppenheim:
https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=77733fc7136fce51d8f8c0e633258f1c
Letzter Termin zur Abgabe von Stellungnahmen:
21.7.2015

2014/2015: Untersuchung und Beantragung zu einer neuen Anschlußstelle-Süd an der Bürgermeister-Metzendorf-Straße (L3398) und Anmeldung von Ortsumfahrungen in Nord-Süd- und Ost-Westrichtung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 durch die Hessische Landesregierung.

6. September 2012: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis: Aus für Durchbruch zwischen Lehrstraße und Lorscher Str. (s.Pressespiegel)

8. Dezember 2011: Stadtverordnetenversammlung
22. November 2011: Bauausschußsitzung
10. November 2011: Bürgerversammlung

5. Oktober 2011: Stadtverordnetenversammlung
20. September 2011: Bauauschußsitzung
Ergebnis: Laut Pressebericht vom 02.09.11 (siehe Pressespiegel) hat das ASV-Bensheim die Planung zur Siegfriedstraße beim Regierungspräsidium für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Nach dem normalen Verfahren soll bereits im Vorbereitungsstadium die Vereinbarkeit des Vorhabens mit allen von diesem berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft werden. Geregelt ist dies in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz, sowie teilweise in Fachgesetzen (z.B. im Bundesfernstraßengesetz).
Auf Nachfrage von Herrn Semmler (CDU), ob die Stadt involviert ist und wie die Planung aussieht, berichtete Bgm.Burelbach übereinstimmend mit Herrn Knapp von der Stadtverwaltung, daß Sie auch nur aus der Presse von der Einreichung wüßten, und keine neuen Planungen kennen. Vielleicht wüßte Herr Sonntag, der Verkehrsplaner der Stadt, mehr (der aber nicht anwesend war).
Kommentar: Angesichts des Bürgerprotestes, dem großen Wegfall von Stellplätzen, der geplanten Anlage von Rad-Schutzstreifen, Änderungen bei den Bushaltestellen, Wegfall von Verkehrsbeziehungen und Kostenbeteiligung der Anlieger etc., sollte eigentlich von Magistrat und Stadtverwaltung mehr Sorgfalt bei der Begleitung der Planungen aufgebracht werden.
01. September 2011: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis: Über die Entscheidung von Anträgen und Anfragen zur Heppenheimer Verkehrsproblematik s. www.liz-wghp.de
16. Juni 2011: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis: Über Anträge und Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung hat die LIZ u.a. für die Bundesstraßen angeregt zusätzliche Zebrastreifen, längere Grünphasen für Fußgänger, zusätzliche Lichtsignalanlagen (LSA), Rad- und Fußwege ... einzurichten. (s. www.liz-wghp.de)
11. April 2011: IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
27. März 2011:  Kommunal- und Bürgermeisterwahl.
Ergebnis: siehe www.liz-wghp.de
Die WG LIZ hat ein Stadtverordnetensitz gewonnen und kann so versuchen Lösungen für die Heppenheimer Verkehrsproblemtaik über die Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
21. März 2011:  Vorstellung Bürgermeisterkandidaten (StaEcho).
14. März 2011: IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
14. Februar 2011: IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
20. Januar 2011 19:00 Uhr:  Informationsveranstaltung IG und WG LIZ im Vereinshaus Kupferkessel, Graben 5.
10. Januar 2011: IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
14. Dezember 2010: öffentliche Vorstellung der Siegfriedstraßenplanung durch ASV und Stadt
Ergebnis: siehe Pressespiegel
genannte Fakten: bis ca. 06.11 Planung, anschließend ca. 2 Jahre Planfeststellungsverfahren, ca. 3 1/2 Jahre Bauzeit, 1,4 Mio.€ Straßenbaukosten (Kosten zwischen Straßenbordstein und Privatgrundstücken 50% Stadt/50% Anwohner), 4,5 Mio.€ Stadtbachverdolungskosten jeweils zzgl. Baunebenkosten (Kosten ca. 70% Bund, 30% Stadt), abschnittsweise Bauausführung von ca. 100-150m, teils Wasserumleitung mit ca. 45 cm dickem Rohrsystem über Lkw-Höhe vor den Hauswänden. Haltestellenverlegung Richtung Westen mit Lichtzeichenanlage - Busse halten auf der Straße an "Buskaps", angebl. 100 Stellplätze in Parktaschen teils ohne den erforderlichen 5m Mindestabstand zu Einmündungen, Stadtbachverdolung sei marode - Tragfähigkeit aber weiterhin gegeben, die Maßnahme sei mit der Denkmalpflege abgeklärt, Schmutz- und Regenwasserkanäle werden vergrößert, ob die Gasleitung in den östlichen Bereich verlängert wird müßten die Anwohner abklären, alle bestehenden Anschlüsse an die Stadtbach würden wieder hergestellt, zwischen KLN und Stöldt wird der Stadtbach auf die südlicheStraßenseite verlegt, Probebohrungen wurden dort noch nicht genommen, es wurden bisher nur ältere Baugrundgutachten zugezogen, Beweissicherungsverfahren würde vor Baubeginn durchgeführt, Bohrpfähle für neue Stadtbachverdolung (Schlitzwände wurden wegen Kosten verworfen), Parkhaus soll vor Baubeginn erstellt werden - eine Zusicherung des Baus wollte Bgm.Herbert nicht abgeben,  ... . .
13. Dezember 2010:  IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
02. Dezember 2010: Stadtverordnetenversammlung Abstimmung über den Enwturf des Siegfriedstraßenausbaus.
Ergebnis:
Die LINKE hatte beantragt die Entscheidung bis nach der Bürgerversammlung am 14.12.10 zurückzustellen und auf Planmängel hingewiesen. Dies wurde von der Stadtverordnetenversammlung zurückgewiesen, dem Entwurf der Siegfriedstraßenplanung zugestimmt (33/1/0). Dem 'Schauantrag' der FDP auf Verkürzung der Bauzeit von 3,5 auf 2 Jahre (Vettel: "die Siegfriedstraße ist für Heppenheim strategisch wichtig") und auf Berücksichtigung größtmöglichem Lärmschutzes wurde zugestimmt.
Die Frage nach Übernahme der Kosten für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wurde nicht besprochen. Die Freude der FDP über die zahlreiche Inanspruchnahme der Anlieger von passiven Lärmschutzmaßnahmen verdeutlicht, daß bei allen Stadtverordneten incl. der GLH und FWH der Verkehr im Fordergrund steht, Anliegerinteressen nicht relevant sind.
22. November 2010:  Vorstellung der fünf Bürgermeisterkandidaten (IHK).
Berichte siehe Pressespiegel unter www.Janssen-Heppenheim.de.
18. November 2010: Bauausschußsitzung mit  Vorstellung der Siegfriedstraßenplanung.
Ergebnis:
Die Fraktionen (CDU,SPD,GLH,FDP,FWH) haben dem Ausbau zugestimmt. Ein Abwarten auf ein Ergebnis des Verkehrsentwicklungsplanes spielte hier keine Rolle. Unsere Kommunalpoltiker wollen, daß der Verkehr auch zukünftig mitten durch Heppenheims Innenstadt donnert!
Fakten:
  • Ausbaulänge zwischen Kleiner Markt und Siegfriedstr. 149 ca. 1.200 m.
  • Straßenbreite zwischen 12 cm hohen Bordsteinen: 8 m, ohne Mittelstreifen, beidseitig eine Strichlinie in Abstand von 1,5 m von der Bordsteinkante als 'Schutzlinie' für Radfahrer.
  • Bushaltestelle als 'Buskaps' wird mit Fußgängerampel nach Westen verlegt.
  • 100 Stellplätze sollen unter Kostenbeteiligung der Anwohner baulich hergestellt werden.
  • Planungszeit incl. Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Anwohner ca. 2 Jahre, Baubeginn ca. 2013, Bauzeit ca. 3,5 Jahre, einspurige Verkehrsführung in Bauabschnitten.
  • Kosten ca. 3,5 Mio.€ für die Stadtbachverdolung, zzgl. 1,4 Mio.€ Straßenneubau, zzgl. 0,2 Mio.€ Umlegung Fremdmedien ... geschätzt.
  • Umleitung des Stadtbaches zeitweilig in direkt vor Gebäuden vorbeiführenden Verrohrungen.
  • Straßenklassifizierung im Erläuterungsbericht nach RIN: HS III, mündlich bei der Vorstellung: "definitiv HS II".
    (Aus der Kategorisierung ergeben sich Ausbaustandarts und Durchführungsmöglichkeiten. Eine Einordnung in HS II wird "problematisch" genannt, üblicherweise werden hierfür Ortsumfahrungen geplant. Da die B460 Mittelzentren mit Mittelzentren bzw. Oberzentren verbindet - Michelstadt/Erbach/Bad-König/Rimbach/Fürth über Heppenheim mit Worms/Mannheim ist eine Einordnung in HS III nicht möglich.)
  • Öffentlichkeitsveranstaltung mit Vorstellung der Planung am 14.12.2010.
  • Zustimmung zur Planung erfolgte einstimmig (CDU,SPD,FDP,GLH,FWH), wie immer vor Einbeziehung der später zahlenden Anwohner und der Öffentlichkeit.
  • Das Oberflächenwasser wird mit allen durch den Schwerlastverkehr einhergehenden Schadstoffen direkt in den Stadtbach eingeleitet.
15. November 2010:  zweite Offenlegung der Lärmaktionsplanung - RP-DA - Heppenheim befindet sich auf den Seiten 72-75 und 309-311.
Ergebnis:
Alle lärmmindernden Maßnahmen ohne Alternativen abgelehnt. Begründung siehe Fakten - Behördenpläne.
8. November 2010:  IG LIZ Monats-Treffen, anschließend WG LIZ.
28. Oktober 2010: Stadtverordnetenversammlung: u.a. Tempo 30 in der B460
Ergebnis:
Alle Verkehrsbeschränkenden Maßnahmen von der Stadtverordnetenmehrheit abgelehnt!
Entscheidung über Antrag auf Ortsumgehungen zurückgestellt bis der von der Stadt in Auftrag gegebene Verkehrsentwicklungsplan vorliegt, obwohl dieser gar keinen Auftrag hat, die Moglichkeit von Ortsumfahrungen zu untersuchen!


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Fakten                        


Ein Schutz der Anwohner der Bundesstraßen wird seit Jahrzehnten von allen Behörden und allen Fraktionen (CDU,SPD,GLH,FDP,FWH) abgelehnt, trotz dessen die Zustände als unhaltbar, die Siegfriedstraße als "die schlimmste Straße in Heppenheim" (Bergweiler CDU 1992) bezeichnet wurde.

In der Lärmaktionsplanung 2010 wurden erneut alle anwohnerschützende Maßnahmen mit folgenden (fadenscheinigen) Begründungen abgelehnt (LAP S.311):
Wirtschaftsunternehmen im Odenwaldkreis müsse die Möglichkeit gelassen werden, insbesondere mit dem LKW-Verkehr eine Autobahn zu erreichen. Dies wäre nur über die B460 möglich, wobei offensichtlich diese "wesentliche Verbindungsstrecke" nur mitten durch die Heppenheimer Innenstadt möglich sein soll, um die Wirtschaftsunternehmen im Odenwaldkreis nicht zu benachteiligen. Eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Bürgermeister-Metzendorf-Str. bzw. Bürgermeister-Kunz-Str. sei aufgrund der dortigen Anwohner aus der Sicht der Stadt Heppenheim nicht akzeptabel.

Das wirtschaftliche Interesse des Odenwaldkreises wird also höher gewichtet, als die Interessen des Kreises Bergstraße und der Wirtschaftsunternehmen an der Siegfriedstraße. Der Schutz vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden der ca. 1.500 direkten Anwohner (allein in der Heppenheimer Innenstadt), sowie die negative Heppenheimer Innenstadtentwicklung ist unseren Kommunalpolitikern genauso gleichgültig, wie die als Entlastungsstraßen gebauten Bürgermeister- Metzendorf-Str. und Bürgermeister-Kunz-Str. ihrem Zweck zuzuführen, obwohl es dort keine direkten Anwohner gibt, im Straßenraum ausreichend Platz für Lärmschutzwände und -wälle vorhanden ist, soweit nicht ohnehin schon vorhanden .      

Behördenpläne:

Ausbau Siegfriedstraße:

Am 30.5.2015 wurde die amtliche Bekanntmachung zur geänderten Planfeststellung im Starkenburger Echo veröffentlicht:

Bekanntmachung

Änderung der  Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ausbau der B 460 Ortsdurchfahrt Heppenheim zwischen Netzknoten 6317063 und Netzknoten 6318066 ab Str.-km 0,314 bis Str.km 1,325 entspricht Bau.km 0+000,00 bis Bau.km 1+060,970 einschließlich der Stadtbachverdolung

hier:    Anhörungsverfahren für die Änderung des Plans

Hessen Mobil Heppenheim hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der hierfür ausgelegte Plan wurde geändert.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und Ergänzungen vogesehen:
Die Änderung der technischen Planung, insbesondere
  • die Verlegung der Stadtbachverdolung
  • die Verschiebung der Fahrbahnachse nach Süden einschließlich der Verschiebung der Bushaltestelle Süd und der Fußgängerschutzanlage
  • die Änderung der Stellplatzanordnung
  • die Einrichtung einer Baustelleinrichtungsfläche
  • die Änderung von Zufahrten und anderen baulichen Gestaltungen an der Bundesstraße
Für diese Änderungen des Plans werden Grundstücke in der Gemarkung Heppenheim in größerem Umfang bzw. anders als bisher beansprucht. Der geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
8. Juni bis 7. Juli 2015
bei der Stadverwaltung Heppenheim, Gräffstraße 7-9 (Stadthaus) in 64646 Heppenheim, Fachbereich Bauen + Umwelt, II. Obergeschoß vor dem Zimmer 2049 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich aus. Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Montag bis Donnerstag:    von 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:                           von 8:00 bis 12:00 Uhr
  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21. Juli 2015, bei dem Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der Stadt Heppenheim Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigungen erkennen lassen.
    Dabei sind nur solche Einwendungen zugelassen, die sich auf die im Betreff genannten Änderungen des ausgelegten Planes beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
...

Heppenheim, den 21.5.2015    Rainer Burelbach, Bürgermeister




(Nach ca. 100 Eingaben zur Planfeststellung wurden ausschließlich Eingangsbestätigungen versendet. Es fand weder eine Anhörung statt, noch wurde inhaltlich geantwortet. In 2012 wurde ein Teil der Stadtbachverdolung saniert.) 

Am 14.10.2011 wurde die amtliche Bekanntmachung zur Planfeststellung im Starkenburger Echo veröffentlicht:

Bekanntmachung

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ausbau der B 460 Ortsdurchfahrt Heppenheim zwischen Netzknoten 6317063 und Netzknoten 6318066 ab Str.-km 0,314 bis Str.km 1,325 entspricht Bau.km 0+000,00 bis Bau.km 1+060,970 einschließlich der Stadtbachverdolung

hier:    Anhörungsverfahren


Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Heppenheim beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 31. Oktober bis 30. November 2011 in 64646 Heppenheim, Gräffstraße 7-9, Fachbereich Stadtplanung und Bauen, 2. OG, Zimmer 2051 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 14. Dezember 2011, bei dem Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der Stadt Heppenheim Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigungen erkennen lassen.

    Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).

    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

  2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der

    a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Vereine (die nach § 29 BNatSchG in der bis zum 3. April 2002 geltenden Fassung anerkannten Verbände)

    b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), auch die nach § 48 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) neben den anerkannten Naturschutzverbänden zu beteiligen den zuständigen Bauern-, Waldbesitzer-, Jagd- und Fischereiverbände,
    von der Auslegung des Plans.

  3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG).

    Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz).
Heppenheim, den 10.10.2011             Rainer Burelbach, Bürgermeister

Vorschläge für Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren entnehmen Sie bitte der PDF-Anlage.

(Laut  Pressebericht vom 02.09.2011 wurden die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren vom ASV-Bensheim beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. (s.Pressespiegel und Aktuelles: BUS vom 20.09.11))

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim (ASV) und Stadt wollen aufgrund der Interessen des Odenwaldkreises die innerstädtische Siegfriedstraße ausbauen. Als Ursache wird die in der Straße liegende Stadtbachverdolung genannt, die angeblich marode sei und bereits abgestützt werde. Hierfür müssen Straßenrandparken und Stellplätze wegfallen. Es sollen 'Schutzstreifen' für Radfahrer (eine auf den Asphalt aufgemalte Strichlinie) aufgemalt werden, alle Radfahrer müssen diese Streifen nach StVO zwingend benutzen, alle Kfz dürfen diese überfahren. Kosten der Maßnahme: zur Zeit 6 Mio.€, wobei die Stadt ihren Anteil von 30% zu 50% für Gehwege, Bushaltestelle und Stellplätze von den Anwohnen bezahlen lassen will. Hinzukommen neue Hausanschlüsse, die Aufgrund der Verlegung und Erneuerung der Stadtbachverdolung notwendig werden und von den Anwohnern allein zu bezahlen wären. Diese Kosten dürften je Anwohner zwischen 5.000 € und 8.000 € liegen.

Einige (unter weiteren) Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten bei der Vorstellung der Entwurfsplanung in der Bauausschußsitzung am 18.11.2010 und öffentlichen Vorstellung am 14.12.2010:
 
Querschnitt Entwurf Siegfriedstr. mit Verlegung der Stadtbach
Siegfriedstr. - Stadtbachverdolung im Bereich östlich der KLN-Anlieferungszone.

Für den Stadtbach wurde allein die ohnehin illusorische Möglichkeit einer kompletten Verlegung in den alten Mühlgraben nördlich hinter den Haüsern geprüft. Eine Prüfung der realistischen Möglichkeit einer zumindest stellenweisen Öffnung entlang der Siegfriedstraße wurde dagegen nicht einmal erwogen. Zukünftig soll der Stadtbach aus angeblich verkehrstechnischen Gründen während der Bauzeit östlich der KLN auf die Südseite der Siegfriedstraße verlegt werden. Dies ohne vorher die Untergrundverhältnisse geprüft zu haben: daß dort wohl in geringen Tiefen Fels ansteht und der Schmutzwasserkanal entlang führt, interessiert nicht. Der Stadtbach soll im scharfen Winkel (ca.60°) im Bereich der Ladezone der KLN in den unverändert bleibenden offenen Abschnitt geführt werden. Trotz einiger hangseitiger Quellen wird der Stadtbach als geschlossener Kanal angelegt. Der Planausschnitt mit Querschnitt zeigt den Bereich östlich der KLN. Im Schnitt ist rechts die neue (rot), links die vorhandene Stadtbachverdolung dargestellt.

Siegfriedstr.2-8
Siegfriedstraße im Bereich Kleiner Markt, Kleine Bach, Hotel 'Park Inn'.

Im Bereich des Hotels 'Park Inn' sollen die Busse zukünftig auf dem neuen Gehweg halten, wie bisher auch. Die Fußgänger sollen sich ihren Weg zwischen Arkaden, Ausladevorgängen, Busgruppen, in die Tiefgarage einfahrenden Fahrzeugen und  Radfahrern suchen, wie bisher auch. Das derzeit vorhandene Konfliktpotenzial wird nochmals verstärkt. Die Busse werden während der Be-/Entladevorgänge neben dem ca. 1,8 m breiten Fußweg die Schutzstreifen der Radfahrer mitbenutzen müssen.
Entwurf Siegfriedstr. in Höhe Gasthaus 'Zum Hirsch'
Siegfriedstr. im Bereich Gaststätte 'Zum Hirsch'.



Im Bereich der Gastwirtschaften und Gewerbetreibenden entfallen eine Vielzahl von Stellmöglichkeiten, hinzu kommt die Parkraumbewirtschaftung. 


Siegfriedstr. Hotel 'Park Inn' Ecke Kleine BachSiegfriedstr. Ecke Kleine Bach.

Übliche Situation vor dem Hotel. Hier sollen zusätzlich 'Schutzstreifen' für Radfahrer aufgemalt werden, dazu das Verkehrsaufkommen noch erhöht werden. Busse müssen zukünftig auf die Schutzstreifen bzw. auf die Straße entladen - wie bisher auch.




Siegfriedstr. Hotel 'Park Inn' - üblicher EntladevorgangSiegfriedstr. Ecke Kleine Bach.

Üblicher Entladevorgang am Hotel mit zwei Bussen. Hotelgäste müssen im laufenden Verkehr ihre Koffer auf der Straße entladen. Am Heck des linken weißen Busses soll zukünftig der Schutzstreifen beginnen, der von Radfahrern benutzt werden muß. Zwischen den Bussen befindet sich zudem die Zufahrt zur öffentlichen Tiefgarage. Die Planung verschärft die Situation.

Siegfriedstr. 30-38
Siegfriedstraße zwischen Liesengasse und Hinterer Graben.

Stellplätze sind unter Mißachtung der Straßenverkehrsordnung bis in Straßeneinmündungen hineinreichend angeordnet, bzw. reichen in Einfahrtsbereiche.

Siegfriedstr. 44-70
Siegfriedstraße im Bereich Würzburger Tor.

Im Bereich Würzburger Tor soll die Haltestelle nach Westen verschoben, eine Fußgängerampel zwischen den Haltestellen angeordnet werden. Durch die Verschiebung wird der Bau von Fahrgastunterständen verhindert. Busse werden auf der Straße auf den Schutzstreifen an sogenannten Buskaps halten (behindertengerechte Buszugänge mit erhöhtem ausgerundetem Randbord). Die durchgehenden Rillenplatten für Sehbehinderte führen über die Einmündung des Würzburger Tor - soll dies geschlossen werden? Parkbuchten grenzen direkt an den Überweg bzw. lassen bei Hs.Nr.21 gerade einmal 3 m Zufahrtsbreite frei. Die im Plan dargestellten Gehwege halten die angeführten und notwendigen 1,5 m Mindestbreite nicht ein. Bei Siegfriedstr. 44 wird großzügig auf Privateigentum zugegriffen (Enteignung, Abriss?).

Siegfriedstr. 92-118
Siegfriedstraße im Bereich Lindenfelser Weg und Gasthaus Zur Post.

Im Bereich Gasthaus 'Zur Post' ist deutlich erkennbar, wie Parkplätze unter Mißachtung von Mindestabständen zu Einfahrten und Seitenstraßen 'hingeschönt' wurden. Es ist absehbar, daß in der Ausführungsplanung von den 100 Stellplätze nur ca. 65 übrigbleiben werden. Aufgrund der bei Hochborden notwendigen Absenkungen für Ein- und Zufahrten werden die Fußwege eine einzige 'Buckelpiste' sein. Eine Gestaltung des Brunnenplatzes ist in keiner Weise zu erkennen. Bei Hs.Nr.47 bleiben gerade einmal 70cm Fußweg zwischen Treppenzugang und Bordstein.

Siegfriedstr. 92-106
Siegfriedstraße im Bereich KLN.

Zwischen Würzburger Tor und Kirschhausen gibt es keine Querungshilfe über die Straße. Zusätzlich wird der Zugang zum Spielplatz durch Parkbuchten bis in den Einmündungsbereich der KLN-Zufahrt erschwert.


Siegfriedstr. 120-134
Siegfriedstraße zwischen Elektro Keil und Anlieferung KLN.

Parkbuchten reichen bis in den Einmündungsbereich des Schleifweges, Fußgängerwege weniger als 1,5m Breite.

Siegfriedstr. 134-138

Siegfriedstraße zwischen Grünanlage (ehemaliger Mühlbach) und Staiger Pfad.


Die Kurve wird durch das zukünftige Parkverbot aufgrund der Schutzstreifen noch gefährlicher. Ausfahren aus den Garagen und Hofeinfahrten der Südseite werden zu einem reinen Vabanque Spiel, ebenso wie die Ausfahrt aus dem Staiger Pfad.

Siegfriedstr. Profilschnitt
Profilschnitt.

Die Abflussrinne ist im Schutzstreifen integriert, auf den nach ERA notwendigen Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkbuchten und Schutzstreifen wurde "verzichtet". Fern-Lkw, deren Fahrgastzelle ohne Außenspiegel 2,45 m breit ist, müssen aufgrund der schmalen Fahrbahnen von 2,50 m den Schutzstreifen im Begegnungsverkehr mitbenutzen. Aufgrund der Verkehrsstärke mit über 16.600 Kfz/täglich wird dies der Regelfall sein. Schutzstreifen dürfen aber nur angeordnet werden, wenn dies der Ausnahmefall ist. Ein Ausweichen der Radfahrer im Notfall auf den Gehweg wird durch den Hochbord verhindert, weswegen diese schon aus Selbsterhaltungstrieben regelmäßig den Gehweg benutzen werden. Die Anordnung der Schutzstreifen dient offensichtlich nur dem Zweck, ein durchgängiges Parkverbot durchzusetzen, um die Fahrbahn von Randparkern zu Gunsten eines größeren Verkehrsdurchsatzes freizuhalten.

Fazit:
Die Stadtverordnetenversammlung hat einem 'Entwurf' (Leistungsphase 3 HOAI), der eigentlich die Grundlage der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI) bilden soll, zugestimmt obwohl:

  • Grundlagenermittlung nur teilweise erbracht wurde:
    • Daß im Verdolungsbereich östlich der KLN keine Untergrunduntersuchungen vorgenommen wurden, wurde eingeräumt.
    • Bestandsbilder konnten lagemäßig nicht zugeordnet werden.
    • über die Tragfähigkeit und Überdeckung der bestehenden Stadtbachverdolung konnten keine genauen Angaben gemacht werden.
    • Lage und Art von Versorgungsleitungen waren unbekannt. Ob Versorger zusätzliche Leitungen legen wollen, konnte nicht beantwortet werden. Bezüglich Gasleitungserschließung sollten die Bürger beim Versorger selbst anfragen.
    • Teile der Stadtbachverdolung wurden überhaupt nicht in Augenschein genommen oder per Kamerabefahrung geprüft.
    • Eine Bemessung des Verdolungsquerschnittes wurde vorgenommen, ohne zu prüfen, welcher freie Querschnitt bachabwärts vorliegt. 
  • Vorentwurf nur teilweise erbracht wurde:
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt.
    • Alternative Lösungen wurden in keiner Weise untersucht
    • Eine Beteiligung von Bürgern und Gremien fand nicht statt, Bedenken und Anregungen konnten nicht geäußert werden und von daher auch nicht eingearbeitet werden. 
  • Entwurf nicht erbracht wurde, da die vorgelegten Pläne nicht einmal die Erfordernisse eines Vorentwurfes erfüllen:
    • keine Aussagen zur Oberflächengestaltung.
    • keine Aussagen zu Straßenbegleitgrün.
    • keine Angaben zur Parkbucht- und Einmündungsgestaltung.
    • keine Kostenberechnung.
    • Die Denkmalschutzbehörde  wurde bis zum 16.12.2010 nicht mit einbezogen. Es fand ausschließlich im Mai ein Informationsgespäch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde statt, die für Bundesstraßen jedoch nicht zuständig ist. Die der Öffentlichkeit vorgestellten Pläne sind weder dem Landesamt noch der Unteren Denkmalschutzbehörde bekannt.
    • Schallschutzmaßnahmen wurden in keiner Weise vorgestellt.
    • Soweit ein Nachweis der Lichtraumprofile geführt wäre, hätte festgestellt werden können, daß diese nicht ausreichen.
    • ... 
Das ASV-Bensheim plant weiterhin aufgrund vollkommen überholter Sichtweisen und ignoriert alle Erfordenisse an eine zeitgemäße Verkehrsplanung und angemessenen Städtebau. Es versucht mit Gewalt unzumutbare Verkehrsmengen unter Ignorierung sämtlicher Regelwerke und Gefahrenpunkte durch die Innenstadt zu führen. Da mutiert das Mittelzentrum Heppenheim vorsätzlich zu einem 'Grundzentrum' nur um eine passende Straßenklassifizierung heranziehen zu können, die aber in keiner Weise den verkehrlichen Erfordernissen und den Ansprüchen auf ein gesundes Wohnumfeld nachkommt.
 
Die jahrzehntelange Weigerung des ASV zu andernorts längst selbstverständlichen Kreisverkehrsanlagen setzt sich bei der vorliegenden Planung fort: unzureichende Fußgänger- und Radfahrwege, keine Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, fehlende Anlagen für den ruhenden Verkehr, Ignorierung des historischen Städtebildes ... . Das Zerstörungswerk des ASV-Bensheim ist im Kreis Bergstrasse überall offensichtlich! Daß die Stadtverordnetenversammlung einer solchen oberflächlichen Planung zugestimmt hat, stimmt mehr als bedenklich.


Ausbau u.a. Lorscher Straße:

Das ASV schrieb am 12.01.09, daß die B460 zwischen Tiergartenstraße und Kreuzung Uhlandstr.-Weiherhausstr. 4-spurig ausgebaut, die Kreuzung als 2-spuriger Kreisel umgebaut werden soll. Dies dementierte die Stadt Heppenheim vehement, obwohl sie hierfür baurechtliche Festlegungen im Bebauungsplan "Sondergebiet östl. Tiergartenstr. Teil II, 2004" und Fest-/Europaplatz 2003 getroffen hat. Der städtischen Stellungnahme zur LAP vom 21.05.10 ist zu entnehmen, daß der Verkehrsfluß u.a. durch den Umbau der Kreuzung Uhlandstr.-Weiherhausstr. in Kreisverkehrsplätze evtl. auch mit Bypasslösungen zu verstetigen ist. Zusätzlich will die Stadt eine Verstetigung durch z.B. Wegfall von Fußgängerquerungen (Zebrastreifen, Fußgängerampeln) erreichen. Hierdurch will die Stadt, Kreis und ASV erreichen, daß noch mehr Verkehr ungehindert mitten durch die Stadt fließen kann.

Durchbruch zwischen Lehr- und Lorscher Straße
Beseitigung des Kreuzungsversatzes B3/B460, genannt 'Durchbruch':
Die Behörden planen seit den 1969er Jahren den Verkehr mittels 4-spurigen Straßen mitten durch Heppenheim zu führen. Der 4-spurige Ausbau der Darmstädter Straße hat es bis zur Bebauungsplanreife gebracht, die Lehrstraße wurde auf dieser Grundlage ausgebaut, ebenso wie die Kreuzung Lehrstraße/B3. Seit dem Generalverkehrsplan 1980 (GVP) liegt der 'Durchbruch' zwischen Kreuzung Lehrstr./B3 und Lorscher Str./In der Krone planerisch vor. Das 2009 neu errichtete Altenheim berücksichtigt mit seinem Westflügel die Planüberarbeitung des Durchbruches 1999. Hierfür sollen die Gebäude Tedi mit Tanzschule, Wohnhaus Friedrich-Ebert-Straße und Odeonkino abgerissen werden. Die Maßnahme wurde von der Stadt zuletzt für den Regionalplan im Herbst 2009 beantragt und als "grundsätzliche Forderung" in der Stellungnahme zur LAP am 21.05.10 genannt. Kosten der Maßnahme: ca. 9 Mio.€, von der Stadt zu bezahlen.


Zur Beschleunigung des Verkehrs und Erhöhung der Verkehrsmenge wurden nach und nach kleinere Maßnahmen bereits durchgeführt wie z.B. 2009 zusätzliche Abbiegespuren der Autobahnanschlußstelle, 2006 Ausbau der Kreuzung Postplatz, Schließung von Verkehrsbeziehungen (2006 Sickinger Tor, 2006 Ernst-Schneider-Straße, 2009 Marienstraße), Einbahnstraßenregelungen oder Mittelstreifenbarriere in der Lorscher Straße/In der Krone. Vorerst letzter Gebäudeabriss zur Vergrößerung des Lichtraumprofiles war 1995 Siegfriedstr. 32 (Bäckerei Schäfer).

Verkehrsbelastung Kfz täglich:


i.M. 16.000    Darmstädter Str./Postplatz/Ludwigstr. (B3)
i.M. 20.000    Lorscher Str./Postplatz/Lehrstr./Kleiner Markt/Siegfriedstr. (B460)
i.M. 34.400    Postplatz (B3/B460)

Verkehrslärm

zulässig bei Altenheimen:  tags 57 dB(A) nachts 47 dB(A)
zulässig im allgemeinen Wohngebiet:  tags 59 dB(A) nachts 59dB(A)
zulässig im Kern- und Mischgebiet:  60dB(A) nachts 54 dB(A)

Postplatz mit Altenheim sowie einige Bereiche in der Siegfriedstraße:
vorhanden:  tags 80 dB(A) nachts 70 dB(A)
sonstige Straßenabschnitte B3 und B460:
vorhanden:  tags 70-75 dB(A) nachts 65-70 dB(A)

In der städtischen Lärmkartierung 2003 wurden an den betroffenen Anwohnergebäuden Überschreitungen zwischen 15 dB(A) und bzw. über 17,5 dB(A) amtlich festgestellt, ohne daß seitdem irgendwelche Maßnahmen ergriffen wurden. Trotz Kenntnis dieser starken Überschreitungen wurde am Postplatz ein Altenheim errichtet und 2009 eröffnet, das an allen Seiten starken Lärmimmissionen ausgesetzt ist und über keinen Grünraum verfügt.

Feinstaubüberschreitungen von über 50
µg/m³ an 35 Tagen im Jahr zulässig

Überschreitungen in Heppenheim (Meßstelle Lehrstraße):
2006    21 Tage
2007    31 Tage
2008    12 Tage
2009    26 Tage
2010    23 Tage
2011    31 Tage
2012    10 Tage (Sanierung Lehrstr., Darmstädter Str., B460 nach Lorsch)
2013    10 Tage (Sanierung B460 Bahnunterführung-Kirschh.-Wald-Erlenbach)
2014    10 Tage
2015    10 Tage
2016      2 Tage
2017    10 Tage
2018      6 Tage
2019      2 Tage bis 28.1.2019

Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert für 2010 40 µg/m³ im Jahresmittel

Überschreitungen in Heppenheim (Meßstelle Lehrstraße):
2006    40
µg/m³
2007    34 µg/m³
2008    42,6 µg/m³
2009    40,3 µg/m³
2010    36,7 µg/m³
2011    37,1
µg/m³
2012    36,2 µg/m³ (Sanierung Lehrstr., Darmstädter Str., B460 nach Lorsch)
2013    36,0
µg/m³ (Sanierung B460 Bahnunterführung-Kirschh.-Wald-Erlenbach)
2014    33,1 µg/m³
2015    35,4
µg/m³
2016    33,0 
µg/m³
2017    32,5 µg/m³
2018    34,8 µg/m³
2019 

Heppenheims Bundesstraßen liegen bei den Luftverschmutzungen jährlich immer im oberen Viertel der 29 Hessischen Meßstationen.

Bewohnerzufriedenheit

Zufriedenheit von Bewohnern mit der Innenstadt im Jahr 2006:
Note 3,7 (ausreichend) (aus Zukunftswerkstatt Heppenheim-Mitte)

Unfallgeschehen

Das Verkehrsunfalllagebild des Polizeipräsdiums Südhessen weist Heppenheim im Landkreis Bergstraße an 2. Stelle von 23 Gemeinden aus (Verkehrsunfälle je 1000 Einwohner).  Innerhalb von Heppenheim passieren ca. 30 % des Gesamtunfallgeschehens allein auf den beiden am meisten betroffenen Bundesstraßenabschnitten. Auch wenn kein Unfallschwerpunkt in seiner sehr engen Begriffsauslegung besteht, ist festzustellen, daß die Unfälle gleichmäßig über den gesamten Straßenabschnitt verteilt liegen, mit Häufung auf der Kreuzung Postplatz. Die vielen Unfälle mit ruhendem Verkehr weisen auf zu geringe Lichtraumprofile der Straßen hin, obwohl schon in den letzten 30 Jahren umfangreiche wertvolle Bausubstanz und stadtbildprägende Elemente dem Straßenausbau weichen mußte.  


Die denkmalgeschützte Lorscher Straße ist Stadteingang und als Touristikstrecke Hauptzufahrt für Heppenheim. Gleichzeitig dient sie zur fußläufigen Verbindung zum Bahnhof, Festplatz und Wohnmobilstandplatz.

Verkehr-B460-Lorscher Straße Heppenheims Innenstadt, 100 m vor Beginn der Fußgängerzone:
Lorscher Straße (B460) für Fußgänger oftmals ein Slalomlauf zwischen parkenden Autos und Schwerlastverkehr mit großer Sogwirkung und Staubaufwirbelungen bzw. Spritzwasser.

Die Siegfriedstraße weist eine Reihe von Einzeldenkmalen auf und ist Bestandteil der denkmalgeschützten Altstadt. Anwohner, Altstadt- und Festspielbesucher müssen das Straßenrandparken mangels ausreichender Stellplätze, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und zu gefährlichen Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in Anspruch nehmen. Zur Verkehrsverlangsamung (optische Bremse) ist das Straßenrandparken unabdingbar, solange der Verkehr nicht verringert oder ein Rückbau der Straße erfolgt.

Siegfriedstr. - Hinterer Graben 2010
Heppenheims denkmalgeschützte Altstadt:
Siegfriedstraße (B460) zwischen Hinterer Graben und Liesengasse. Zur Verbreiterung der Straße wurden nach und nach schützenswerte Altstadtgebäude abgerissen. Unfälle mit dem ruhenden Verkehr sind genauso an der Tagesordnung wie Gefährdungen von Fuß- und Radfahrern, da zudem Hauseingänge, Garagen und Hofzufahrten direkt auf die Bundestraße bzw. auf den öffentlichen Fußweg münden.  Nach dem geplanten Ausbau soll das Asphaltband in ganzer Breite dem Verkehr zur Verfügung stehen, Kinder, die sich im Augenblick hinter den auf  Gehwegen parkenden Autos durchdrängeln, werden zukünftig genau neben dem Schwerlastverkehr zur Schule gehen müssen. Aufgrund des starken Verkehrs scheint ein Schutz durch parkende Autos noch das geringere Übel. Zur Lösung des Problems bleibt aber nur, die Herausnahme des Durchgangsverkehrs und Rückbau der Straße.

Siegfriedstr. - Hinterer Graben in den 50er Jahren
Siegfriedstraße (B460) in den 1950er Jahren in Höhe des Hinteren Grabens. Der Stadtbach floß hier noch offen bis zur, am Kleinen Markt gelegenen, 1972 abgerissenen, Stadtmühle. Im Rahmen des anstehenden Siegfriedstraßenausbaus wurde noch nicht einmal eine nur stellenweise Öffnung des verdolten Stadtbaches geprüft, obwohl eine Öffnung möglich wäre. Einzig eine komplette Umlegung auf den alten Mühlbach hinter die Häuser am Schloßberg wurde geprüft. Im Vordergrund dürfte bei dieser Prüfung gestanden haben, ob Kosten für den Baulastträger eingespart werden können. Das Stadtbild ist dem ASV Bensheim und der Stadtverwaltung gleichgültig.


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Ziele                        


Nachdem Behörden auf die Forderungen nach Schutz der Anwohner vor Verkehrsimmissionen jahrzehntelang nicht reagiert haben, den Zugang zu Informationen unnötig erschwert oder gar verhindert haben, öffentlich und schriftlich Unwahrheiten verbreiten, muß Bürgerengagement zu einem anderen Miteinander von Bürgern, Politik und Verwaltung führen. Aussprüche des Bürgermeisters: "man solle halt wegziehen, wenn man sich vom Verkehr gestört fühlt", oder nichtbetroffenen Bürgern: "selbst Schuld, wenn man dort hinzieht" sind nicht weiterführend:

Soll die Innenstadt entvölkert werden? Sollen die Anwohner ins 'Grüne' ziehen und dann andere Bürger belästigen? Ist die Europäische Stadt mit seinen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Vorteilen nicht mehr gewünscht? Sollen Wenige mit dem Verlust ihres Eigentums die Mobilitätswünsche des Transportgewerbes und zersiedelungswilliger Häuslebauer finanzieren?

Wir meinen, da der Staat den Kfz-Verkehr wünscht, muß er auch für die Verkehrsinfrastruktur incl. Lärmschutz und Ortsfahrungen/-umgehungen sorgen. Wenn es ihm zu teuer wird, muß er andere Beförderungssysteme oder eine Gesellschaftsstruktur anstreben. Dies ist nicht absehbar. Gesundheitliche Folgen u.a. aus Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, sowie kürzere Verkehrswegezeiten des Durchgangsverkehrs sind den Investitionen genauso gegenzurechnen wie notwendige Kosten für Stadtreparaturen in Folge rücksichtlosen innerstädtischen Straßenausbaus.

Wir meinen, in Heppenheim sind Infrastrukturmaßnahmen mittels Ortsumfahrungen angemessen und volkswirtschaftlich sinnvoll, zudem
alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und die vorgeschlagenen Maßnahmen, in Hinsicht auf Eingriffe in die Natur, leicht zu kompensieren sind. Hinzu kommt, daß die Behörden sich seit Jahrzehnten den Forderungen der Anwohner auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie u.a. Tempo 30, Nachtfahrverbot für Lkw, Tonnagebeschränkung oder Geschwindigkeitsüberwachung widersetzen, allein mit der Begründung der  'Verkehrsbedeutung' der beiden Bundesstraßen. 

Wir verfolgen die Realisierung folgender Ortsumfahrungen. Durch zusätzliche Maßnahmen sollen alle Anwohner der Hauptverkehrsstraßen entlastet werden, d.h. auch Anwohner der Bürgermeister-Metzendorf-Straße und Tiergartenstraße. Im übrigen sind alle Kritiker unserer Ziele aufgefordert, sich einzubringen und Besseres vorzuschlagen.

Aufgrund des ständigen Straßenausbaus der B460 außer- und innerhalb der Stadt durch das ASV, sowie des ursprünglich schon für 2010 geplanten Ausbaus der innerstädtischen Siegfriedstraße - angeblich wegen der maroden Stadtbachverdolung - ist Eile zum Handeln geboten. Andernfalls wird der Niedergang der Heppenheimer Innenstadt und insbesondere der Vorstadt nicht mehr aufzuhalten sein. Eine Wiederöffnung des bis in die 1980er Jahre noch offen fließenden Stadtbaches wäre auch abschnittsweise für die nächsten Jahrzehnte nicht mehr möglich, ein Leben an der Straße auf Dauer unmöglich.

Ortsumfahrung Ost-West (B460neu):
Neue Verbindung zwischen Siegfriedstraße (B460) aus dem Odenwald kommend über einen Tunnel zum Erbacher Tal (L3120) und weiter über die Bürgermeister-Metzendorf-Straße (L3398) zur Autobahn (A5) mit neuer Anschlußstelle bzw. weiter über die geplanten Ortsumfahrungen Lampertheim zur Autobahn (A6-E50) nach Westen oder neue Südumgehung in Worms (B47neu) mit Anschluß an die Autobahn (A61-E31).

Tunnel zwischen B460 (Siegfriedstraße) und K59 (Ortsstraße Erbach): 'Maibergtunnel'. Länge ca. 800 m, Kosten ca. 27 Mio.€ .

Zusätzliche Maßnahmen:
  • Untertunnelung im Bereich des Friedhofes.
  • Troglage der Bürgermeister-Metzendorf-Straße mit Grünbrücken/Überdeckelung.

Bemerkungen:
Der Maibergtunnel ist ein Vorschlag der IG LIZ, der, wie sich nachträglich herausstellte, bereits im Verkehrsentwicklungsplan 1996 (VEP) enthalten war, wenn auch an anderer Stelle zwischen B460/Einmündung An der Schneidmühle und Wasserbehälter Erbacher Tal. Die Wirksamkeit der Verkehrsentlastung der Innenstadt, insbesondere zusammen mit einer AS-Süd (A5) wurde im VEP nachgewiesen.

Vorteile:
  • Maibergtunnel ist östlich wie westlich verlängerbar, so daß eine Schutzwirkung auch in anderen Bereichen erzielbar ist.
  • Verbindung zwischen Erbach und Kirschhausen ohne Durchquerung der Innenstadt möglich.
  • Gegenüber anderen Varianten wie Schloßbergtunnel, Innenstadtuntertunnelung oder 'Odenwaldautobahn' durch das 'Klinger Tal' wirtschaftlicher und schneller realisierbar.
  • Einbindung in das bestehende Straßennetz möglich, somit keine Eingriffe in den Naturraum.
  • Es wird eine Kreisfahrt für eine Stadtbuslinie unter Einbeziehung der Stadtteile möglich.
  • Schnellere Anbindung der Stadtteile an das überregionale Verkehrsnetz und damit kürzere Fahrtzeiten für Pendler.
  • Bei Troglage der Bürgermeister-Metzendorfstr. mit Überdeckelung ist eine Verbindung der derzeit getrennten Stadtteile möglich, ebenso wie eine Grünverbindung zwischen Innenstadt und Bruchsee. Der Lärmschutz wird gegenüber dem jetzt Vorhandenen verbessert.
  • Schnellere Verbindung für Rettungsfahrzeuge in den Odenwald und damit Sicherung des Standortes Kreiskrankenhaus.
(Ende 2013 wurde vom Land Hessen eine Ortsumfahrung in Ost-West-Richtung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet - siehe Pressespiegel.)

Ortsumfahrung Nord-Süd (B3neu):
Neue Verbindung zwischen der in Laudenbach im Bau befindlichen Kreisverbindungsstraße K4229 und Viernheimer Straße bzw. Tiergartenstraße in Heppenheim.

Neue Verbindung zwischen Bürgermeister-Kunz-Straße in Heppenheim und Berliner Ring in Bensheim.

Zusätzliche Maßnahmen:
  • Geplanter Lärmschutzwall des Gewerbegebietes-Süd auf seiten der Wohnbebauung.
(Ende 2013 wurde vom Land Hessen eine Ortsumfahrung in Nord-Süd-Richtung  für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet - siehe Pressespiegel.)

Vorteile:
  • Durchgängige Verbindung zwischen Umgehung Weinheim bis nach Zwingenberg unter Umgehung der alten B3 und damit Schonung sämtlicher Bergstraßen-Innenstädte.
  • Bei entsprechender Trassierung kein Eingriff in das Tongrubengebiet, das durch Ausgleichsmaßnahmen noch aufgewertet werden kann.
  • Durch Ausgleichs- und Lärmschutzmaßnahmen kann der Lärmschutz des Erholungsgebietes Bruchsee verbessert werden.
  • Durch Ausbau der Tiergartenstraße zu einer 4-spurigen Bundesstraße wird der Haushalt der Stadt für den ohnhin erforderlichen Ausbau weniger belastet, die Großhandelsstandorte ebenso wie das westliche Gewerbegebiet leichter anfahrbar.
  • Die Erreichbarkeit des Naturschutzzentrums kann auch für den ÖPNV verbessert werden.
  • Die Erreichbarkeit des Großhandelsstandortes Tiergartenstraße wird auch für Laudenbacher und Bensheimer verbessert, der Standort gestärkt. 

AS-Süd:
Neuer Autobahnanschluß an die A5 in Heppenheim im Bereich der bestehenden Brücke der Bürgermeister-Metzendorf-Straße (L3398), als zusätzliche Anschlußstelle oder als Ersatz bei Verlegung des bestehenden Anschlußes von der Lorscher Straße (B460). Die Wirksamkeit der Verkehrsentlastung der Innenstadt, insbesondere zusammen mit dem Maibergtunnel wurde im VEP '96 nachgewiesen

Vorteile:
  • Einbindung in das bestehende Straßennetz und damit nur sehr geringe Eingriffe in den Naturraum gegenüber anderen von der Stadt "südlich von Heppenheim" verfolgten Lösungen, die einen umfangreichen Straßenbau im unbesiedelten Bereichen notwendig machen, wie evtl. auch den Wegfall des Segelflugplatzes.
  • Kürzeste Anbindung von Kreiskrankenhaus, Vitos-Klinik und dem neuen Gewerbegebiet-Süd an die Autobahn und damit einhergehende Stärkung des Standortes. Für die Odenwaldquelle ergeben sich ebenso kürzerer Wege unter Schonung der Innenstadt direkt in den Odenwald oder an die Autobahn.
  • Aufgrund der Nähe der Ortsumfahrung zur Innenstadt ist gewährleistet, daß diese angenommen wird, was bei weiter südlich gelegenen Varianten aufgrund des größeren Umweges für den Verkehr mit nördlichen Zielen nicht gewährleistet wäre.
(Im Frühjahr 2014 wurde die Beauftragung der 2. Stufe zur Projektanmeldung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen)


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Aktionen                


Fragebogen

Februar 2010: Verteilung von über 600 Fragebogen an Haushalte der betroffenen Straßenabschnitte zur Ermittlung der von den Anwohnern empfundenen Belastungen. Das Ergebnis der Befragung wurde zur Lärmaktionsplanung eingereicht. Die erste Stellungnahme der iG LIZ führte bereits zu einer Nachkartierung für Verkehrswege über 6 Mio.Fahrzeuge/Jahr im Rahmen der LAP, was Voraussetzung für lärmvermindernde Maßnahmen innerhalb dieses Verfahren erst ermöglicht. 

Informationsveranstaltung in der Seniorenresidenz St.Katharina am Postplatz

25. März 2010: ca. 120 Anwohner haben die öffentliche Veranstaltung besucht und sich über Fakten und Vorschläge informiert. Es wurden Unterschriften für verkehrsbeschränkende Maßnahmen gesammelt  und Fragebogen zur Überprüfung der vom ASV-Bensheim behaupteten Lärmsanierungsmaßnahmen verteilt.

Schilderaktion

Juli 2010: Über 70 einheitlich gestaltete Schilder in der Größe 70x90 cm mit unterschiedlichen Texten wurden von Anwohnern angefordert und aufgehängt. Hinzu kommen Banner der Verkehrswacht (Achtung Kinder) und Banner des Bundesministeriums im Rahmen der Aktion "runter vom Gas!".

Siegfriedstraße, November 2010.Siegfriedstr. mit Protestschildern und Aktionsbanner


Banneraktion
17. Juli 2010: Hängung eines Protestbanners mit den Forderungen der IG LIZ über die Lorscher Straße. Am Sonntag den 18. Juli liefen zehntausende Besucher des Vettel-home-runs unter dem Banner hindurch und bemerkten die Botschaft, ebenso wie die unter dem Protestbanner parkende Hundertschaft der Ordnungskräfte.

Am 21.07.10 kappten städtische Mitarbeiter ohne Vorankündigung und ohne Nennung von rechtlichen Grundlagen das Banner, worauf wir Strafanzeige gestellt haben. Bürgermeister Herbert behauptete anschließend wahrheitswidrig, daß es im Zuge der Kappung zu einem Handgemenge gekommen sei. Unsere Aufforderung auf Entschuldigung oder Richtigstellung wurde nicht nachgekommen. Das Banner wurde von uns noch am Tag der Kappung, anläßlich des Besuchs von Ministerpräsident Koch zu den Festspielen, in der Siegfriedstraße wieder aufgehängt.

BannerkappungProtestbannerkappung am 21.07.10 in der Lorscher Straße.




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Sonstiges                


Abkürzungen:

AS - Autobahnanschlußstelle
ASV - Amt für Straßen- und Verkehrswesen (Bensheim)
BA - Bergsträßer Anzeiger, Regionalzeitung (Mannheimer Morgen)
GVP - Generalverkehrsplan
HLSV - Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrsverwaltung

HLUG - Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
HMWVL - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u. Landesentwicklung
IHK - Integriertes Handlungskonzept 2010
LAP - Lärmaktionsplanung 2006-2010
RP - Regierungspräsidium (Darmstadt)
VEP - Verkehrsentwicklungsplan 1996 Stadt Heppenheim
StaEcho - Starkenburger Echo, Regionalzeitung (Darmstädter Nachrichten)

Links:

www.bmvbs.de - Bundesverkehrswegeplanung
www.hlnug.de - Messwerte u.a. Luft (Feinstaubwerte etc.)
www.schriesheim.de - Schriesheim Branichtunnel Umgehung L536
www.kfv-dadi.de - Lohbergtunnel Oberramstadt
www.tunnel-hornberg.de - Ortsumgehung Hornberg
www.hsvv.hessen.de - Link auf Informationen über Ortsumfahrung Rosengarten
www.hsvv.hessen.de - Link auf Informationen zum Siegfriedstraßenausbau
www.weinheim.de - Link auf Verkehrsentwicklungsplan Weinheim als Anregung


Impressum:




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