Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2019
(link Erörterungstermin 18.12.18 unter Anstehendes)
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Herzlich willkommen auf unserer
Internetseite.
Die Interessengemeinschaft Leben im Zentrum Heppenheim
(IG LIZ) hat sich im November 2009 aus
parteiunabhängigen Anwohnern der
innerstädtischen Bundesstraßen 3 und 460
gegründet. Ziel ist es die Verkehrsverhältnisse zu
verbessern, um die unzumutbaren und gesundheitsschädlichen
Lärm- und Abgasimmissionen, Erschütterungen und
Gefährdungen zu minimieren.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, weil Sie Fragen oder
Anregungen haben, oder uns unterstützen wollen,
setzen Sie sich über nachfolgende
Adressen mit
uns in Verbindung.
Postanschrift:
LIZ, Lorscher Straße 8, 64646 Heppenheim
Ansprechpartner:
Peter Janßen, Lorscher Straße 8, 64646 Heppenheim,
Tel. (06252) 913440
Da Stadtverwaltung
und etablierte Parteien
sich fortgesetzt den Interessen der Innenstadtbewohner
verweigern, wurde von den Aktiven der IG LIZ zusätzlich zum
außerparlamentarischen Engagement im August 2010 die
Wählergemeinschaft Leben im Zentrum
Heppenheim
(WG LIZ) als nichteingetragener Verein gegründet.
Über die Teilnahme bei den Kommunalwahlen am 27. März
2011
wurde Ulrike Janßen als Stadtverordnete gewählt und
wird so
die Interessen der Anwohner in der Stadtverordnetenversammlung und dem
Bauauschuß wahrnehmen. Seit der Kommunalwahl 2016 sind wir
in der Stadtverordnetenversammlung mit eigener Fraktion, Ulrike und
Peter Janßen, vertreten. Aufgrund der
größeren Themenvielfalt bei der
Wählergemeinschaft besteht ein gesonderter Internetauftritt,
in
dem auch alle Anträge und Anfragen zur Verkehrsproblematik
eingestellt sind: www.liz-wghp.de
email: kontakt@liz-wghp.de
Heppenheims
geographische Mitte und zentraler Platz, eine Kreuzung zweier
Bundestraßen (B3/B460): Postplatz, zuletzt ausgebaut
2006. Aufnahme vom Dach des 2009 fertiggestellten Altenheims
St.Katharina zum Eingang der Fußgängerzone.
Lärmimmissionen über 80dB(A)/tags bzw. über
70 dB(A)/nachts, Verkehrsbelastung 34.400 Kfz/Tag. Film über die
Verkehrssituation an einem Wochentag: bitte Bild anklicken!
25. November 2019 bis 21. Januar 2020 Lärmaktionsplanung 2. Öffentlichkeitsbeteiligung siehe RP-Darmstadt. Letzer Termin zur Abgabe von Stellungnahmen: 21.1.2020
Anhörungstermin Planfeststellungsverfahren
Siegfriedstraße im Kurfürstensaal gem.
Vorabinformation des Bürgermeisters. Zugelassen sind nur die
Personen/Anwohner die Einwendungen erhoben haben:
18.12. bis 20.12.2018
Unsere im Erörterungstermin vorgetragenen Einwendungen können
Sie einsehen in unserer WG LIZ-Seite
20.
November bis einschließlich 31. Januar 2018
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des
Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den
Regierungsbezirk
Darmstadt:
https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd/ Letzter Termin zur Abgabe von
Stellungnahmen: 31.1.2018
13. Juli bis 13. September 2015 Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr
2. Stufe:
Letzter Termin zur Abgabe von
Stellungnahmen: 27.9.2015
30.
Mai 2015:
Öffentliche Bekanntmachung (s.u.) zur
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8 Juni bis 7 Juli 2015 des
neuen
Planfeststellungsverfahren zur Siegfriedstraße/B460
Ortsdurchfahrt Heppenheim:
2014/2015: Untersuchung und Beantragung zu einer neuen
Anschlußstelle-Süd an
der Bürgermeister-Metzendorf-Straße (L3398)
und
Anmeldung von Ortsumfahrungen in Nord-Süd- und
Ost-Westrichtung
für den Bundesverkehrswegeplan 2015 durch die Hessische
Landesregierung.
6. September 2012: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis:
Aus für Durchbruch zwischen Lehrstraße und Lorscher
Str. (s.Pressespiegel)
8.
Dezember 2011:
Stadtverordnetenversammlung 22.
November 2011: Bauausschußsitzung
10. November 2011: Bürgerversammlung
5. Oktober 2011: Stadtverordnetenversammlung
20. September 2011: Bauauschußsitzung
Ergebnis:
Laut
Pressebericht vom 02.09.11 (siehe Pressespiegel) hat das ASV-Bensheim
die Planung zur Siegfriedstraße beim
Regierungspräsidium
für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Nach dem
normalen
Verfahren soll bereits im Vorbereitungsstadium die Vereinbarkeit des
Vorhabens mit allen von diesem berührten öffentlichen
und
privaten Belangen überprüft werden. Geregelt ist dies
in den
§§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz, sowie
teilweise in
Fachgesetzen (z.B. im Bundesfernstraßengesetz).
Auf Nachfrage von Herrn Semmler (CDU), ob die Stadt involviert ist und
wie die Planung aussieht, berichtete Bgm.Burelbach
übereinstimmend
mit Herrn Knapp von der Stadtverwaltung, daß Sie auch nur aus
der
Presse von der Einreichung wüßten, und keine neuen
Planungen
kennen. Vielleicht wüßte Herr Sonntag, der
Verkehrsplaner
der Stadt, mehr (der aber nicht anwesend war). Kommentar:Angesichts
des Bürgerprotestes, dem großen Wegfall von
Stellplätzen, der geplanten Anlage von Rad-Schutzstreifen,
Änderungen bei den Bushaltestellen, Wegfall von
Verkehrsbeziehungen und Kostenbeteiligung der Anlieger etc.,
sollte eigentlich von Magistrat und Stadtverwaltung mehr Sorgfalt bei
der Begleitung der Planungen aufgebracht werden.
01.
September 2011: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis:
Über
die Entscheidung von Anträgen und Anfragen zur Heppenheimer
Verkehrsproblematik s. www.liz-wghp.de
16.
Juni 2011: Stadtverordnetenversammlung
Ergebnis:
Über
Anträge und Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung hat
die
LIZ u.a. für die Bundesstraßen angeregt
zusätzliche
Zebrastreifen, längere Grünphasen für
Fußgänger, zusätzliche Lichtsignalanlagen
(LSA), Rad-
und Fußwege ... einzurichten. (s. www.liz-wghp.de)
11.
April 2011: IG LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ. 27.
März 2011: Kommunal- und
Bürgermeisterwahl.
Ergebnis:
siehe www.liz-wghp.de
Die WG LIZ hat ein Stadtverordnetensitz gewonnen und kann so versuchen
Lösungen für die Heppenheimer Verkehrsproblemtaik
über
die Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
21. März 2011:
Vorstellung
Bürgermeisterkandidaten (StaEcho). 14. März 2011: IG LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ. 14.
Februar 2011: IG LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ. 20.
Januar 2011 19:00 Uhr: Informationsveranstaltung IG und WG
LIZ im Vereinshaus Kupferkessel, Graben 5. 10. Januar 2011: IG LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ. 14. Dezember 2010:
öffentliche Vorstellung der
Siegfriedstraßenplanung durch ASV und Stadt
Ergebnis:
siehe Pressespiegel
genannte Fakten: bis ca. 06.11 Planung,
anschließend ca. 2 Jahre Planfeststellungsverfahren,
ca. 3
1/2 Jahre Bauzeit, 1,4 Mio.€ Straßenbaukosten
(Kosten
zwischen Straßenbordstein und Privatgrundstücken 50%
Stadt/50% Anwohner),
4,5 Mio.€ Stadtbachverdolungskosten jeweils zzgl.
Baunebenkosten
(Kosten ca. 70% Bund, 30% Stadt), abschnittsweise
Bauausführung
von ca. 100-150m, teils Wasserumleitung mit ca. 45 cm dickem Rohrsystem
über Lkw-Höhe vor den Hauswänden.
Haltestellenverlegung Richtung Westen mit
Lichtzeichenanlage - Busse halten auf der Straße an
"Buskaps",
angebl. 100 Stellplätze in Parktaschen teils ohne den
erforderlichen 5m Mindestabstand zu Einmündungen,
Stadtbachverdolung sei marode - Tragfähigkeit aber weiterhin
gegeben, die Maßnahme sei mit der Denkmalpflege
abgeklärt,
Schmutz- und Regenwasserkanäle werden
vergrößert, ob
die Gasleitung in den östlichen Bereich verlängert
wird
müßten die Anwohner abklären, alle
bestehenden
Anschlüsse an die Stadtbach würden wieder
hergestellt,
zwischen KLN und Stöldt wird der Stadtbach auf die
südlicheStraßenseite verlegt, Probebohrungen wurden
dort
noch nicht genommen, es wurden bisher nur ältere
Baugrundgutachten
zugezogen, Beweissicherungsverfahren würde vor Baubeginn
durchgeführt, Bohrpfähle für neue
Stadtbachverdolung (Schlitzwände wurden wegen Kosten
verworfen),
Parkhaus soll vor Baubeginn erstellt werden - eine Zusicherung des Baus
wollte Bgm.Herbert nicht abgeben, ... . .
13. Dezember 2010: IG
LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ.
02. Dezember 2010: Stadtverordnetenversammlung Abstimmung über
den Enwturf des Siegfriedstraßenausbaus.
Ergebnis:
Die LINKE hatte beantragt die Entscheidung bis nach der
Bürgerversammlung am 14.12.10 zurückzustellen und auf
Planmängel hingewiesen. Dies wurde von der
Stadtverordnetenversammlung zurückgewiesen, dem Entwurf der
Siegfriedstraßenplanung zugestimmt (33/1/0).
Dem 'Schauantrag' der FDP auf Verkürzung der Bauzeit
von 3,5
auf 2 Jahre (Vettel: "die Siegfriedstraße ist für
Heppenheim
strategisch wichtig") und auf Berücksichtigung
größtmöglichem Lärmschutzes wurde
zugestimmt.
Die Frage nach Übernahme der Kosten
für zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen wurde nicht besprochen.
Die Freude der FDP über die zahlreiche Inanspruchnahme der
Anlieger von passiven Lärmschutzmaßnahmen
verdeutlicht,
daß bei allen Stadtverordneten incl. der GLH und FWH der
Verkehr
im Fordergrund steht, Anliegerinteressen nicht relevant sind.
22.
November 2010: Vorstellung
der fünf Bürgermeisterkandidaten (IHK).
18.
November 2010:
Bauausschußsitzung mit Vorstellung der
Siegfriedstraßenplanung.
Ergebnis:
Die Fraktionen (CDU,SPD,GLH,FDP,FWH) haben dem Ausbau zugestimmt. Ein
Abwarten auf ein Ergebnis des Verkehrsentwicklungsplanes spielte hier
keine Rolle. Unsere Kommunalpoltiker wollen, daß der Verkehr
auch
zukünftig mitten durch Heppenheims Innenstadt donnert!
Fakten:
Ausbaulänge zwischen Kleiner
Markt und Siegfriedstr. 149 ca. 1.200 m.
Straßenbreite zwischen 12 cm
hohen
Bordsteinen: 8 m, ohne Mittelstreifen, beidseitig eine Strichlinie in
Abstand von 1,5 m von der Bordsteinkante als 'Schutzlinie' für
Radfahrer.
Bushaltestelle als 'Buskaps' wird mit
Fußgängerampel nach Westen verlegt.
100 Stellplätze sollen unter
Kostenbeteiligung der Anwohner baulich hergestellt werden.
Planungszeit incl.
Planfeststellungsverfahren
mit Beteiligung der Anwohner ca. 2 Jahre, Baubeginn ca. 2013, Bauzeit
ca. 3,5 Jahre, einspurige Verkehrsführung in Bauabschnitten.
Kosten ca. 3,5 Mio.€
für die
Stadtbachverdolung, zzgl. 1,4 Mio.€ Straßenneubau,
zzgl. 0,2
Mio.€ Umlegung Fremdmedien ... geschätzt.
Umleitung des Stadtbaches zeitweilig in
direkt vor Gebäuden vorbeiführenden Verrohrungen.
Straßenklassifizierung im
Erläuterungsbericht nach RIN: HS III, mündlich bei
der
Vorstellung: "definitiv HS II".
(Aus der Kategorisierung ergeben sich Ausbaustandarts und
Durchführungsmöglichkeiten. Eine Einordnung in HS II
wird
"problematisch" genannt, üblicherweise werden hierfür
Ortsumfahrungen geplant. Da die B460 Mittelzentren mit
Mittelzentren bzw. Oberzentren verbindet -
Michelstadt/Erbach/Bad-König/Rimbach/Fürth
über
Heppenheim mit Worms/Mannheim ist eine Einordnung in HS III nicht
möglich.)
Öffentlichkeitsveranstaltung mit
Vorstellung der Planung am 14.12.2010.
Zustimmung zur Planung erfolgte
einstimmig
(CDU,SPD,FDP,GLH,FWH), wie immer vor Einbeziehung der
später
zahlenden Anwohner und der Öffentlichkeit.
Das Oberflächenwasser wird mit
allen durch
den Schwerlastverkehr einhergehenden Schadstoffen direkt in den
Stadtbach eingeleitet.
15.
November 2010:
zweite Offenlegung der Lärmaktionsplanung -
RP-DA - Heppenheim befindet sich auf den Seiten 72-75 und 309-311.
Ergebnis:
Alle lärmmindernden Maßnahmen ohne Alternativen
abgelehnt. Begründung siehe Fakten -
Behördenpläne.
8.
November 2010: IG LIZ Monats-Treffen,
anschließend WG LIZ. 28. Oktober 2010:
Stadtverordnetenversammlung: u.a. Tempo 30
in der B460
Ergebnis:
Alle Verkehrsbeschränkenden Maßnahmen von der
Stadtverordnetenmehrheit abgelehnt!
Entscheidung über Antrag auf Ortsumgehungen
zurückgestellt
bis der von der Stadt in Auftrag gegebene Verkehrsentwicklungsplan
vorliegt, obwohl dieser gar keinen Auftrag hat, die Moglichkeit von
Ortsumfahrungen zu untersuchen!
Ein Schutz der Anwohner der Bundesstraßen wird seit
Jahrzehnten
von allen Behörden und allen Fraktionen (CDU,SPD,GLH,FDP,FWH)
abgelehnt, trotz dessen die Zustände als unhaltbar, die
Siegfriedstraße als "die schlimmste Straße in
Heppenheim"
(Bergweiler CDU 1992) bezeichnet wurde.
In der Lärmaktionsplanung 2010 wurden erneut alle
anwohnerschützende Maßnahmen mit folgenden
(fadenscheinigen)
Begründungen abgelehnt (LAP S.311):
Wirtschaftsunternehmen im Odenwaldkreis müsse die
Möglichkeit
gelassen werden, insbesondere mit dem LKW-Verkehr eine Autobahn zu
erreichen. Dies wäre nur über die B460
möglich, wobei
offensichtlich diese "wesentliche Verbindungsstrecke" nur mitten durch
die Heppenheimer Innenstadt möglich sein soll, um die
Wirtschaftsunternehmen im Odenwaldkreis nicht zu benachteiligen. Eine
Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die
Bürgermeister-Metzendorf-Str.
bzw. Bürgermeister-Kunz-Str. sei aufgrund der dortigen
Anwohner
aus der Sicht der Stadt Heppenheim nicht akzeptabel.
Das wirtschaftliche Interesse des Odenwaldkreises wird also
höher
gewichtet, als die Interessen des Kreises Bergstraße
und der
Wirtschaftsunternehmen an der Siegfriedstraße. Der Schutz vor
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden der ca.
1.500
direkten Anwohner (allein in der Heppenheimer Innenstadt),
sowie
die negative Heppenheimer Innenstadtentwicklung ist unseren
Kommunalpolitikern genauso gleichgültig, wie die als
Entlastungsstraßen gebauten Bürgermeister-
Metzendorf-Str.
und Bürgermeister-Kunz-Str. ihrem Zweck zuzuführen,
obwohl es
dort keine direkten Anwohner gibt, im Straßenraum
ausreichend Platz für
Lärmschutzwände und
-wälle vorhanden ist, soweit nicht ohnehin schon vorhanden .
Behördenpläne: Ausbau
Siegfriedstraße:
Am 30.5.2015
wurde die amtliche Bekanntmachung zur geänderten
Planfeststellung im Starkenburger
Echo veröffentlicht:
Bekanntmachung
Änderung der
Planfeststellung
gemäß §§ 17 ff.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§
72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ausbau der B 460 Ortsdurchfahrt Heppenheim zwischen Netzknoten 6317063
und Netzknoten 6318066 ab Str.-km 0,314 bis Str.km 1,325 entspricht
Bau.km 0+000,00 bis Bau.km 1+060,970 einschließlich der
Stadtbachverdolung hier:
Anhörungsverfahren für die Änderung des
Plans
Hessen Mobil Heppenheim hat
für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der hierfür ausgelegte
Plan wurde geändert.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und
Ergänzungen vogesehen:
Die Änderung der technischen Planung, insbesondere
die Verlegung der
Stadtbachverdolung
die Verschiebung der
Fahrbahnachse nach
Süden einschließlich der Verschiebung der
Bushaltestelle
Süd und der Fußgängerschutzanlage
die Änderung der
Stellplatzanordnung
die Einrichtung einer
Baustelleinrichtungsfläche
die Änderung von
Zufahrten und anderen baulichen Gestaltungen an der
Bundesstraße
Für diese Änderungen
des Plans werden
Grundstücke in der Gemarkung Heppenheim in
größerem
Umfang bzw. anders als bisher beansprucht. Der geänderte Plan
(Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
8. Juni bis 7. Juli 2015
bei der Stadverwaltung Heppenheim,
Gräffstraße 7-9 (Stadthaus) in 64646 Heppenheim,
Fachbereich
Bauen + Umwelt, II. Obergeschoß vor dem Zimmer 2049
während
der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich
aus.
Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Montag bis Donnerstag: von 8:00 bis 12:00
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Jeder kann bis
spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das
ist bis zum 21.
Juli 2015, bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1,
Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt
(Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278
Darmstadt) oder bei der Stadt Heppenheim Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den
Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar
enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigungen erkennen lassen. Dabei
sind nur
solche Einwendungen zugelassen, die sich auf die im Betreff genannten
Änderungen des ausgelegten Planes beziehen. Einwendungen zu
dem
bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Soweit im bisherigen
Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese
unverändert fort.
Nach
Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen
(§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz).
Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf
dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2
FStrG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50
Personen auf Unterschriftslisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf
jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen
Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese
Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
...
Heppenheim, den 21.5.2015 Rainer
Burelbach, Bürgermeister
(Nach ca. 100 Eingaben zur
Planfeststellung wurden ausschließlich
Eingangsbestätigungen versendet. Es fand weder eine
Anhörung statt, noch wurde inhaltlich geantwortet. In 2012
wurde
ein Teil der Stadtbachverdolung saniert.)
Am 14.10.2011
wurde die amtliche Bekanntmachung zur Planfeststellung im Starkenburger
Echo veröffentlicht:
Bekanntmachung
Planfeststellung
gemäß §§ 17 ff.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§
72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ausbau der B 460 Ortsdurchfahrt Heppenheim zwischen Netzknoten 6317063
und Netzknoten 6318066 ab Str.-km 0,314 bis Str.km 1,325 entspricht
Bau.km 0+000,00 bis Bau.km 1+060,970 einschließlich der
Stadtbachverdolung
hier: Anhörungsverfahren
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim hat
für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben
werden Grundstücke in der Gemarkung Heppenheim beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
31. Oktober bis 30. November 2011 in 64646 Heppenheim,
Gräffstraße 7-9, Fachbereich Stadtplanung und Bauen,
2. OG, Zimmer 2051 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis
spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das
ist bis zum 14. Dezember 2011, bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1,
Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt
(Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278
Darmstadt) oder bei der Stadt Heppenheim Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den
Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar
enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen
(§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz).
Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf
dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2
FStrG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf
jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen
Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese
Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Diese ortsübliche
Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Vereine (die nach
§ 29 BNatSchG in der bis zum 3. April 2002 geltenden Fassung
anerkannten Verbände)
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für
den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen
Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten
vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), auch die nach
§ 48 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) neben den
anerkannten Naturschutzverbänden zu beteiligen den
zuständigen Bauern-, Waldbesitzer-, Jagd- und
Fischereiverbände,
von der Auslegung des Plans.
Die
Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung
der rechzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 17a Nr. 5 FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er
ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen,
die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei
gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin
gesondert benachrichtigt (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50
Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann
auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist
mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Durch Einsichtnahme in die
Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme
am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche,
soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach
zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,
sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die
Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens durch die
Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der
Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50
Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des
Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9
Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre
nach § 9 a Bundesfernstraßengesetz in Kraft.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger
der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan
betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6
Bundesfernstraßengesetz).
Heppenheim, den 10.10.2011
Rainer
Burelbach, Bürgermeister
Vorschläge für
Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren entnehmen Sie bitte der PDF-Anlage.
(Laut Pressebericht vom 02.09.2011
wurden die Unterlagen für
ein Planfeststellungsverfahren vom ASV-Bensheim beim
Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. (s.Pressespiegel
und
Aktuelles: BUS vom 20.09.11))
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim
(ASV) und Stadt wollen aufgrund der Interessen des Odenwaldkreises die
innerstädtische
Siegfriedstraße
ausbauen. Als Ursache wird die in der Straße
liegende
Stadtbachverdolung genannt, die angeblich marode sei und bereits
abgestützt werde. Hierfür
müssen Straßenrandparken und Stellplätze
wegfallen. Es
sollen 'Schutzstreifen'
für
Radfahrer (eine auf den Asphalt aufgemalte Strichlinie) aufgemalt
werden, alle Radfahrer müssen diese Streifen nach
StVO
zwingend benutzen, alle Kfz dürfen
diese überfahren.
Kosten der Maßnahme: zur Zeit 6
Mio.€,
wobei die Stadt ihren Anteil von 30% zu 50% für Gehwege,
Bushaltestelle und Stellplätze von den Anwohnen bezahlen
lassen
will. Hinzukommen
neue Hausanschlüsse, die Aufgrund der Verlegung und Erneuerung
der
Stadtbachverdolung notwendig werden und von den Anwohnern allein zu
bezahlen wären. Diese Kosten dürften je
Anwohner
zwischen 5.000 € und 8.000 € liegen.
Einige
(unter weiteren) Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten bei der
Vorstellung der Entwurfsplanung in der Bauausschußsitzung am
18.11.2010 und öffentlichen Vorstellung am 14.12.2010:
Siegfriedstr. -
Stadtbachverdolung im Bereich östlich der KLN-Anlieferungszone.
Für den Stadtbach wurde allein die ohnehin illusorische
Möglichkeit einer kompletten Verlegung in den alten
Mühlgraben nördlich hinter den Haüsern
geprüft.
Eine Prüfung der realistischen Möglichkeit einer
zumindest
stellenweisen Öffnung entlang der Siegfriedstraße
wurde
dagegen nicht einmal erwogen. Zukünftig soll der
Stadtbach
aus angeblich verkehrstechnischen Gründen während der
Bauzeit
östlich der KLN auf die Südseite der
Siegfriedstraße verlegt werden. Dies ohne vorher die
Untergrundverhältnisse geprüft zu haben:
daß dort wohl
in geringen Tiefen Fels ansteht und der Schmutzwasserkanal entlang
führt, interessiert nicht. Der Stadtbach soll im scharfen
Winkel
(ca.60°) im Bereich der Ladezone der KLN in den
unverändert
bleibenden offenen Abschnitt geführt werden. Trotz einiger
hangseitiger Quellen wird der Stadtbach als geschlossener Kanal
angelegt. Der
Planausschnitt mit Querschnitt
zeigt den Bereich östlich der KLN. Im Schnitt ist rechts die
neue
(rot), links die vorhandene Stadtbachverdolung dargestellt.
Siegfriedstraße
im Bereich Kleiner Markt,
Kleine Bach, Hotel 'Park Inn'.
Im
Bereich des Hotels 'Park Inn' sollen
die Busse zukünftig auf dem neuen Gehweg halten, wie bisher
auch. Die Fußgänger sollen sich ihren Weg
zwischen
Arkaden,
Ausladevorgängen, Busgruppen, in die Tiefgarage
einfahrenden
Fahrzeugen und Radfahrern suchen, wie bisher auch. Das
derzeit
vorhandene Konfliktpotenzial wird nochmals verstärkt. Die
Busse
werden während der Be-/Entladevorgänge neben dem ca.
1,8 m
breiten Fußweg die Schutzstreifen der Radfahrer mitbenutzen
müssen. Siegfriedstr.
im
Bereich Gaststätte 'Zum Hirsch'.
Im Bereich der Gastwirtschaften
und Gewerbetreibenden entfallen eine Vielzahl von
Stellmöglichkeiten,
hinzu kommt die Parkraumbewirtschaftung.
Siegfriedstr. Ecke
Kleine Bach.
Übliche Situation vor dem Hotel. Hier sollen
zusätzlich
'Schutzstreifen' für Radfahrer aufgemalt werden, dazu das
Verkehrsaufkommen noch erhöht werden. Busse müssen
zukünftig auf die Schutzstreifen bzw. auf die Straße
entladen - wie bisher auch.
Siegfriedstr.
Ecke Kleine Bach.
Üblicher Entladevorgang am Hotel mit zwei Bussen.
Hotelgäste
müssen im laufenden Verkehr ihre Koffer auf der
Straße
entladen. Am Heck des linken weißen Busses soll
zukünftig
der Schutzstreifen beginnen, der von Radfahrern benutzt werden
muß. Zwischen den Bussen befindet sich zudem die Zufahrt zur
öffentlichen Tiefgarage. Die Planung verschärft die
Situation.
Siegfriedstraße
zwischen Liesengasse und Hinterer Graben.
Stellplätze sind unter Mißachtung der
Straßenverkehrsordnung bis in
Straßeneinmündungen
hineinreichend angeordnet, bzw. reichen in Einfahrtsbereiche.
Siegfriedstraße
im Bereich Würzburger Tor.
Im Bereich Würzburger
Tor soll
die Haltestelle nach Westen verschoben, eine
Fußgängerampel zwischen
den Haltestellen angeordnet werden. Durch die
Verschiebung wird der Bau von Fahrgastunterständen
verhindert.
Busse werden auf der Straße auf den Schutzstreifen an
sogenannten
Buskaps halten (behindertengerechte Buszugänge mit
erhöhtem
ausgerundetem Randbord). Die durchgehenden Rillenplatten für
Sehbehinderte führen über die
Einmündung des
Würzburger Tor - soll dies geschlossen werden? Parkbuchten grenzen direkt an
den Überweg bzw. lassen bei Hs.Nr.21 gerade einmal 3 m Zufahrtsbreite
frei. Die im Plan dargestellten Gehwege
halten die
angeführten und notwendigen 1,5 m Mindestbreite nicht ein. Bei
Siegfriedstr. 44 wird großzügig auf Privateigentum
zugegriffen (Enteignung, Abriss?).
Siegfriedstraße im
Bereich Lindenfelser Weg und Gasthaus Zur Post.
Im
Bereich Gasthaus 'Zur
Post' ist deutlich erkennbar, wie
Parkplätze unter
Mißachtung von
Mindestabständen zu Einfahrten und Seitenstraßen
'hingeschönt' wurden.
Es ist absehbar, daß in der Ausführungsplanung von
den 100
Stellplätze nur ca. 65 übrigbleiben werden. Aufgrund
der bei
Hochborden notwendigen Absenkungen für Ein- und Zufahrten
werden die
Fußwege eine einzige 'Buckelpiste' sein. Eine Gestaltung des
Brunnenplatzes ist in keiner Weise zu erkennen. Bei Hs.Nr.47 bleiben
gerade einmal 70cm Fußweg zwischen Treppenzugang und
Bordstein.
Siegfriedstraße
im Bereich KLN.
Zwischen Würzburger Tor und Kirschhausen gibt es keine
Querungshilfe über die Straße. Zusätzlich
wird der
Zugang zum Spielplatz durch Parkbuchten bis in den
Einmündungsbereich der KLN-Zufahrt erschwert.
Siegfriedstraße
zwischen Elektro Keil und Anlieferung KLN.
Parkbuchten reichen bis in den Einmündungsbereich des
Schleifweges, Fußgängerwege weniger als 1,5m Breite.
Siegfriedstraße zwischen Grünanlage (ehemaliger
Mühlbach) und Staiger Pfad.
Die Kurve wird durch das zukünftige Parkverbot aufgrund der
Schutzstreifen noch gefährlicher. Ausfahren aus den Garagen
und
Hofeinfahrten der Südseite werden zu einem reinen Vabanque
Spiel,
ebenso wie die Ausfahrt aus dem Staiger Pfad.
Profilschnitt.
Die Abflussrinne ist im Schutzstreifen integriert, auf den nach ERA
notwendigen Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkbuchten und
Schutzstreifen wurde "verzichtet". Fern-Lkw, deren Fahrgastzelle ohne
Außenspiegel 2,45 m breit ist, müssen aufgrund der
schmalen
Fahrbahnen von 2,50 m den Schutzstreifen im Begegnungsverkehr
mitbenutzen. Aufgrund der Verkehrsstärke mit über
16.600
Kfz/täglich wird dies der Regelfall sein. Schutzstreifen
dürfen aber nur angeordnet werden, wenn dies der Ausnahmefall
ist.
Ein Ausweichen der Radfahrer im Notfall auf den Gehweg wird durch den
Hochbord verhindert, weswegen diese schon aus Selbsterhaltungstrieben
regelmäßig den Gehweg benutzen werden. Die Anordnung
der
Schutzstreifen dient offensichtlich nur dem Zweck, ein
durchgängiges Parkverbot durchzusetzen, um die Fahrbahn von
Randparkern zu Gunsten eines größeren
Verkehrsdurchsatzes
freizuhalten.
Fazit:
Die Stadtverordnetenversammlung hat einem 'Entwurf' (Leistungsphase
3 HOAI), der eigentlich die Grundlage der Genehmigungsplanung
(Leistungsphase 4 HOAI) bilden soll, zugestimmt obwohl:
Grundlagenermittlung nur
teilweise erbracht wurde:
Daß im
Verdolungsbereich östlich der KLN keine
Untergrunduntersuchungen vorgenommen wurden, wurde eingeräumt.
Bestandsbilder konnten
lagemäßig nicht zugeordnet werden.
über
die Tragfähigkeit und Überdeckung der bestehenden
Stadtbachverdolung konnten keine genauen Angaben gemacht werden.
Lage
und Art von Versorgungsleitungen waren unbekannt. Ob Versorger
zusätzliche Leitungen legen wollen, konnte nicht beantwortet
werden. Bezüglich Gasleitungserschließung sollten
die Bürger beim Versorger selbst anfragen.
Teile der Stadtbachverdolung
wurden überhaupt nicht in Augenschein genommen oder per
Kamerabefahrung geprüft.
Eine
Bemessung des Verdolungsquerschnittes wurde vorgenommen, ohne zu
prüfen, welcher freie
Querschnitt bachabwärts
vorliegt.
Vorentwurf nur teilweise
erbracht wurde:
Wirtschaftlichkeitsberechnung
fehlt.
Alternative Lösungen
wurden in keiner Weise untersucht
Eine
Beteiligung von Bürgern und Gremien fand nicht statt, Bedenken
und
Anregungen konnten nicht geäußert werden und von
daher auch
nicht eingearbeitet werden.
Entwurf nicht erbracht wurde, da
die vorgelegten Pläne nicht einmal die Erfordernisse eines
Vorentwurfes erfüllen:
keine Aussagen zur
Oberflächengestaltung.
keine Aussagen zu
Straßenbegleitgrün.
keine Angaben zur Parkbucht- und
Einmündungsgestaltung.
keine Kostenberechnung.
Die
Denkmalschutzbehörde wurde bis zum 16.12.2010 nicht
mit
einbezogen. Es fand ausschließlich im Mai ein
Informationsgespäch bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde
statt, die für Bundesstraßen jedoch nicht
zuständig
ist. Die der Öffentlichkeit vorgestellten Pläne sind
weder
dem Landesamt noch der Unteren Denkmalschutzbehörde bekannt.
Schallschutzmaßnahmen
wurden in keiner Weise vorgestellt.
Soweit
ein Nachweis der Lichtraumprofile geführt wäre,
hätte
festgestellt werden können, daß diese nicht
ausreichen.
...
Das
ASV-Bensheim plant weiterhin aufgrund vollkommen überholter
Sichtweisen und ignoriert alle Erfordenisse an eine
zeitgemäße Verkehrsplanung und angemessenen
Städtebau.
Es versucht mit Gewalt unzumutbare Verkehrsmengen unter Ignorierung
sämtlicher Regelwerke und Gefahrenpunkte durch die Innenstadt
zu
führen. Da mutiert das Mittelzentrum Heppenheim
vorsätzlich
zu einem 'Grundzentrum' nur um eine passende
Straßenklassifizierung heranziehen zu können, die
aber in
keiner Weise den verkehrlichen Erfordernissen und den
Ansprüchen
auf ein gesundes Wohnumfeld nachkommt.
Die jahrzehntelange Weigerung des ASV zu andernorts längst
selbstverständlichen Kreisverkehrsanlagen setzt sich
bei der
vorliegenden Planung fort: unzureichende
Fußgänger- und
Radfahrwege, keine Querungsmöglichkeiten für
Fußgänger, fehlende Anlagen für den
ruhenden Verkehr,
Ignorierung des historischen Städtebildes
... . Das
Zerstörungswerk des ASV-Bensheim ist im Kreis Bergstrasse
überall offensichtlich! Daß die
Stadtverordnetenversammlung
einer solchen oberflächlichen Planung zugestimmt hat, stimmt
mehr
als bedenklich.
Ausbau u.a. Lorscher
Straße:
Das ASV schrieb am 12.01.09, daß die B460 zwischen
Tiergartenstraße und Kreuzung Uhlandstr.-Weiherhausstr.
4-spurig
ausgebaut, die Kreuzung als 2-spuriger Kreisel umgebaut werden soll.
Dies dementierte die Stadt Heppenheim vehement, obwohl sie
hierfür
baurechtliche Festlegungen im Bebauungsplan "Sondergebiet
östl.
Tiergartenstr. Teil II, 2004" und Fest-/Europaplatz 2003 getroffen hat.
Der
städtischen Stellungnahme zur LAP vom 21.05.10 ist zu
entnehmen,
daß der Verkehrsfluß u.a. durch den Umbau der
Kreuzung
Uhlandstr.-Weiherhausstr. in Kreisverkehrsplätze evtl. auch
mit
Bypasslösungen zu verstetigen ist. Zusätzlich will
die Stadt
eine Verstetigung durch z.B. Wegfall
von
Fußgängerquerungen (Zebrastreifen,
Fußgängerampeln) erreichen. Hierdurch will die
Stadt, Kreis
und ASV erreichen, daß noch mehr Verkehr ungehindert mitten
durch
die Stadt fließen kann.
Beseitigung
des Kreuzungsversatzes B3/B460, genannt 'Durchbruch':
Die Behörden planen seit den 1969er Jahren den
Verkehr
mittels 4-spurigen Straßen mitten durch Heppenheim zu
führen. Der 4-spurige Ausbau der Darmstädter
Straße hat
es bis zur Bebauungsplanreife gebracht, die Lehrstraße wurde
auf
dieser Grundlage ausgebaut, ebenso wie die Kreuzung
Lehrstraße/B3. Seit dem Generalverkehrsplan 1980
(GVP) liegt
der 'Durchbruch' zwischen Kreuzung Lehrstr./B3 und Lorscher Str./In der
Krone planerisch vor. Das 2009 neu errichtete Altenheim
berücksichtigt mit seinem Westflügel die
Planüberarbeitung des Durchbruches 1999. Hierfür
sollen die
Gebäude Tedi mit Tanzschule, Wohnhaus
Friedrich-Ebert-Straße
und Odeonkino abgerissen werden. Die
Maßnahme wurde von der Stadt zuletzt für den
Regionalplan im Herbst 2009
beantragt und als "grundsätzliche Forderung" in der
Stellungnahme
zur
LAP am 21.05.10 genannt. Kosten der Maßnahme: ca. 9 Mio.€, von
der Stadt zu bezahlen.
Zur Beschleunigung des Verkehrs und Erhöhung der Verkehrsmenge
wurden nach und nach kleinere
Maßnahmen bereits durchgeführt wie z.B. 2009
zusätzliche Abbiegespuren der
Autobahnanschlußstelle, 2006 Ausbau der Kreuzung
Postplatz, Schließung von Verkehrsbeziehungen
(2006 Sickinger Tor, 2006 Ernst-Schneider-Straße, 2009
Marienstraße),
Einbahnstraßenregelungen oder Mittelstreifenbarriere in der
Lorscher Straße/In der Krone. Vorerst letzter
Gebäudeabriss
zur Vergrößerung des Lichtraumprofiles war 1995
Siegfriedstr. 32 (Bäckerei Schäfer).
zulässig bei
Altenheimen: tags 57 dB(A) nachts 47 dB(A)
zulässig im allgemeinen Wohngebiet: tags 59 dB(A)
nachts 59dB(A)
zulässig im Kern- und Mischgebiet: 60dB(A) nachts 54
dB(A)
Postplatz mit Altenheim sowie einige Bereiche in der
Siegfriedstraße:
vorhanden: tags 80 dB(A)
nachts 70
dB(A)
sonstige Straßenabschnitte B3 und B460:
vorhanden: tags 70-75 dB(A)
nachts 65-70
dB(A)
In der
städtischen Lärmkartierung 2003 wurden an den
betroffenen Anwohnergebäuden Überschreitungen
zwischen 15 dB(A) und bzw. über 17,5 dB(A) amtlich
festgestellt, ohne daß seitdem irgendwelche
Maßnahmen ergriffen wurden. Trotz Kenntnis dieser starken
Überschreitungen wurde am Postplatz ein Altenheim errichtet
und
2009 eröffnet, das an allen Seiten starken
Lärmimmissionen
ausgesetzt ist und über keinen Grünraum
verfügt.
Feinstaubüberschreitungen von über 50 µg/m³ an 35
Tagen im Jahr zulässig
Überschreitungen in
Heppenheim (Meßstelle Lehrstraße):
2006 21 Tage
2007 31 Tage
2008 12 Tage
2009 26 Tage
2010 23 Tage
2011 31 Tage
2012 10 Tage (Sanierung Lehrstr.,
Darmstädter Str., B460 nach Lorsch)
2013 10 Tage (Sanierung B460
Bahnunterführung-Kirschh.-Wald-Erlenbach)
2014 10 Tage
2015 10 Tage
2016 2 Tage
2017 10 Tage
2018 6 Tage
2019 2 Tage bis 28.1.2019
Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert
für 2010 40 µg/m³ im Jahresmittel
Überschreitungen in
Heppenheim (Meßstelle Lehrstraße):
2006 40 µg/m³ 2007
34 µg/m³ 2008
42,6 µg/m³ 2009
40,3 µg/m³ 2010
36,7
µg/m³
2011 37,1
µg/m³
2012 36,2 µg/m³ (Sanierung Lehrstr.,
Darmstädter Str., B460 nach Lorsch)
2013 36,0 µg/m³ (Sanierung B460
Bahnunterführung-Kirschh.-Wald-Erlenbach) 2014
33,1 µg/m³
2015 35,4 µg/m³
2016 33,0 µg/m³ 2017
32,5 µg/m³ 2018 34,8 µg/m³ 2019
Heppenheims Bundesstraßen liegen bei den Luftverschmutzungen
jährlich immer im oberen Viertel der 29 Hessischen
Meßstationen.
Bewohnerzufriedenheit Zufriedenheit von Bewohnern mit
der Innenstadt im Jahr 2006: Note 3,7
(ausreichend) (aus Zukunftswerkstatt
Heppenheim-Mitte)
Unfallgeschehen Das
Verkehrsunfalllagebild des Polizeipräsdiums Südhessen
weist
Heppenheim im Landkreis Bergstraße an 2. Stelle von 23
Gemeinden
aus (Verkehrsunfälle je 1000 Einwohner).
Innerhalb von Heppenheim passieren ca. 30 % des
Gesamtunfallgeschehens allein auf den beiden am meisten betroffenen
Bundesstraßenabschnitten. Auch wenn kein Unfallschwerpunkt in
seiner sehr engen Begriffsauslegung besteht, ist festzustellen,
daß die Unfälle gleichmäßig
über den
gesamten Straßenabschnitt verteilt liegen, mit
Häufung auf
der Kreuzung Postplatz. Die vielen Unfälle mit ruhendem
Verkehr
weisen auf zu geringe Lichtraumprofile der Straßen hin,
obwohl
schon in den letzten 30 Jahren umfangreiche wertvolle Bausubstanz und
stadtbildprägende Elemente dem Straßenausbau weichen
mußte.
Die denkmalgeschützte Lorscher Straße ist
Stadteingang und
als Touristikstrecke Hauptzufahrt für Heppenheim. Gleichzeitig
dient sie zur fußläufigen
Verbindung zum Bahnhof, Festplatz und Wohnmobilstandplatz.
Heppenheims Innenstadt, 100 m
vor Beginn der Fußgängerzone: Lorscher
Straße (B460) für Fußgänger
oftmals ein
Slalomlauf zwischen parkenden Autos und Schwerlastverkehr mit
großer Sogwirkung und Staubaufwirbelungen bzw. Spritzwasser.
Die Siegfriedstraße weist eine Reihe von Einzeldenkmalen auf
und
ist Bestandteil der denkmalgeschützten Altstadt. Anwohner,
Altstadt- und Festspielbesucher müssen das
Straßenrandparken
mangels ausreichender Stellplätze, aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und zu gefährlichen Ausfahrens aus den
Hofeinfahrten in Anspruch nehmen. Zur Verkehrsverlangsamung (optische
Bremse) ist das Straßenrandparken unabdingbar, solange der
Verkehr nicht verringert oder ein Rückbau der Straße
erfolgt.
Heppenheims
denkmalgeschützte Altstadt: Siegfriedstraße
(B460) zwischen Hinterer Graben und Liesengasse. Zur Verbreiterung der
Straße wurden nach und nach schützenswerte
Altstadtgebäude abgerissen. Unfälle mit dem ruhenden
Verkehr sind genauso an der Tagesordnung wie Gefährdungen von
Fuß- und Radfahrern, da zudem
Hauseingänge, Garagen und Hofzufahrten direkt auf die
Bundestraße bzw. auf den öffentlichen
Fußweg münden. Nach dem geplanten Ausbau
soll das
Asphaltband in ganzer Breite dem Verkehr zur Verfügung stehen,
Kinder, die sich im Augenblick hinter den auf Gehwegen
parkenden
Autos durchdrängeln, werden zukünftig genau neben dem
Schwerlastverkehr zur Schule gehen müssen. Aufgrund des
starken
Verkehrs scheint ein Schutz durch parkende Autos noch das geringere
Übel. Zur Lösung des Problems bleibt aber nur, die
Herausnahme des Durchgangsverkehrs und Rückbau der
Straße.
Siegfriedstraße (B460) in den 1950er Jahren in Höhe
des
Hinteren Grabens. Der Stadtbach floß hier noch
offen bis
zur, am Kleinen Markt gelegenen, 1972 abgerissenen,
Stadtmühle. Im
Rahmen des anstehenden Siegfriedstraßenausbaus wurde noch
nicht
einmal eine nur stellenweise Öffnung des verdolten
Stadtbaches geprüft, obwohl eine Öffnung
möglich
wäre. Einzig eine komplette Umlegung auf den alten
Mühlbach
hinter die Häuser am Schloßberg wurde
geprüft. Im
Vordergrund dürfte bei dieser Prüfung gestanden
haben, ob
Kosten für den Baulastträger eingespart werden
können.
Das Stadtbild ist dem ASV Bensheim und der Stadtverwaltung
gleichgültig.
Nachdem Behörden auf
die Forderungen nach Schutz der Anwohner vor Verkehrsimmissionen
jahrzehntelang nicht reagiert haben, den Zugang zu Informationen
unnötig erschwert oder gar verhindert haben,
öffentlich
und schriftlich Unwahrheiten verbreiten, muß
Bürgerengagement zu einem anderen Miteinander von
Bürgern,
Politik und Verwaltung führen. Aussprüche
des
Bürgermeisters: "man solle halt wegziehen, wenn man sich vom
Verkehr gestört fühlt", oder nichtbetroffenen
Bürgern:
"selbst Schuld, wenn man dort hinzieht" sind nicht
weiterführend:
Soll die Innenstadt entvölkert werden? Sollen die Anwohner ins
'Grüne' ziehen und dann andere Bürger
belästigen? Ist
die Europäische Stadt mit seinen wirtschaftlichen,
ökologischen und sozialen Vorteilen nicht mehr
gewünscht?
Sollen Wenige mit dem Verlust ihres Eigentums die
Mobilitätswünsche des Transportgewerbes und
zersiedelungswilliger Häuslebauer finanzieren?
Wir meinen, da der Staat den Kfz-Verkehr
wünscht, muß er auch für die
Verkehrsinfrastruktur
incl. Lärmschutz und Ortsfahrungen/-umgehungen sorgen. Wenn es
ihm
zu teuer wird, muß er andere
Beförderungssysteme oder
eine Gesellschaftsstruktur anstreben. Dies ist nicht absehbar.
Gesundheitliche Folgen u.a. aus Herz-Kreislauf- und
Atemwegserkrankungen, sowie kürzere Verkehrswegezeiten des
Durchgangsverkehrs sind den Investitionen genauso gegenzurechnen
wie notwendige Kosten für Stadtreparaturen in Folge
rücksichtlosen innerstädtischen
Straßenausbaus.
Wir meinen, in Heppenheim sind Infrastrukturmaßnahmen mittels
Ortsumfahrungen angemessen und volkswirtschaftlich sinnvoll, zudem alle
rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und die vorgeschlagenen
Maßnahmen, in Hinsicht auf Eingriffe in die Natur, leicht zu
kompensieren sind. Hinzu kommt, daß die Behörden
sich seit
Jahrzehnten den Forderungen der Anwohner auf verkehrsbeschränkende
Maßnahmen wie u.a. Tempo 30,
Nachtfahrverbot für Lkw, Tonnagebeschränkung oder
Geschwindigkeitsüberwachung widersetzen, allein
mit der Begründung der 'Verkehrsbedeutung' der
beiden Bundesstraßen.
Wir verfolgen die Realisierung folgender
Ortsumfahrungen. Durch zusätzliche Maßnahmen sollen
alle
Anwohner der Hauptverkehrsstraßen entlastet werden, d.h. auch
Anwohner der Bürgermeister-Metzendorf-Straße und
Tiergartenstraße. Im übrigen sind alle Kritiker
unserer
Ziele aufgefordert, sich einzubringen und Besseres
vorzuschlagen.
Aufgrund des ständigen Straßenausbaus der
B460
außer- und innerhalb der Stadt durch das ASV, sowie des
ursprünglich schon für 2010 geplanten Ausbaus der
innerstädtischen Siegfriedstraße - angeblich wegen
der
maroden Stadtbachverdolung - ist Eile zum Handeln
geboten. Andernfalls wird der Niedergang der Heppenheimer
Innenstadt und insbesondere der Vorstadt nicht mehr aufzuhalten sein.
Eine Wiederöffnung des bis in die 1980er Jahre noch offen
fließenden Stadtbaches wäre auch abschnittsweise
für die
nächsten Jahrzehnte nicht mehr möglich, ein Leben an
der Straße auf Dauer unmöglich.
Ortsumfahrung
Ost-West (B460neu):
Neue Verbindung zwischen Siegfriedstraße (B460) aus
dem
Odenwald kommend über einen Tunnel zum Erbacher Tal (L3120)
und
weiter über die
Bürgermeister-Metzendorf-Straße (L3398)
zur Autobahn (A5) mit neuer Anschlußstelle bzw. weiter
über
die geplanten Ortsumfahrungen Lampertheim zur Autobahn (A6-E50) nach
Westen oder neue Südumgehung in Worms (B47neu) mit
Anschluß
an die Autobahn (A61-E31).
Tunnel zwischen B460 (Siegfriedstraße) und K59
(Ortsstraße
Erbach): 'Maibergtunnel'. Länge ca. 800 m, Kosten ca.
27
Mio.€ .
Zusätzliche Maßnahmen:
Untertunnelung im
Bereich des Friedhofes.
Troglage der
Bürgermeister-Metzendorf-Straße mit
Grünbrücken/Überdeckelung.
Bemerkungen:
Der Maibergtunnel ist ein Vorschlag der IG LIZ, der, wie sich
nachträglich herausstellte, bereits im
Verkehrsentwicklungsplan
1996 (VEP) enthalten war, wenn auch an anderer Stelle zwischen
B460/Einmündung An der Schneidmühle und
Wasserbehälter
Erbacher Tal. Die Wirksamkeit der Verkehrsentlastung der Innenstadt,
insbesondere zusammen mit einer AS-Süd (A5) wurde im VEP
nachgewiesen.
Vorteile:
Maibergtunnel ist
östlich wie westlich
verlängerbar, so
daß eine Schutzwirkung auch in anderen Bereichen erzielbar
ist.
Verbindung zwischen
Erbach und Kirschhausen ohne Durchquerung der
Innenstadt möglich.
Gegenüber
anderen Varianten wie Schloßbergtunnel,
Innenstadtuntertunnelung oder 'Odenwaldautobahn' durch das 'Klinger
Tal' wirtschaftlicher und schneller realisierbar.
Einbindung in das
bestehende Straßennetz möglich,
somit keine Eingriffe in den Naturraum.
Es wird eine
Kreisfahrt für eine Stadtbuslinie unter
Einbeziehung der Stadtteile möglich.
Schnellere
Anbindung der Stadtteile an das überregionale
Verkehrsnetz und damit kürzere Fahrtzeiten für
Pendler.
Bei Troglage der
Bürgermeister-Metzendorfstr. mit
Überdeckelung ist eine Verbindung der derzeit getrennten
Stadtteile möglich, ebenso wie eine
Grünverbindung
zwischen Innenstadt und Bruchsee. Der Lärmschutz wird
gegenüber dem jetzt Vorhandenen verbessert.
Schnellere
Verbindung für Rettungsfahrzeuge in den Odenwald
und damit Sicherung des Standortes Kreiskrankenhaus.
(Ende
2013 wurde vom Land Hessen eine Ortsumfahrung in Ost-West-Richtung
für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet - siehe
Pressespiegel.)
Ortsumfahrung
Nord-Süd (B3neu):
Neue Verbindung zwischen der in Laudenbach im Bau befindlichen
Kreisverbindungsstraße K4229 und Viernheimer Straße
bzw.
Tiergartenstraße in Heppenheim.
Neue Verbindung zwischen Bürgermeister-Kunz-Straße
in Heppenheim und Berliner Ring in Bensheim.
Zusätzliche Maßnahmen:
Geplanter
Lärmschutzwall des Gewerbegebietes-Süd auf
seiten der Wohnbebauung.
(Ende
2013 wurde vom Land Hessen eine Ortsumfahrung in
Nord-Süd-Richtung für den
Bundesverkehrswegeplan
angemeldet - siehe Pressespiegel.)
Vorteile:
Durchgängige
Verbindung zwischen Umgehung Weinheim bis nach
Zwingenberg unter Umgehung der alten B3 und damit Schonung
sämtlicher Bergstraßen-Innenstädte.
Bei entsprechender
Trassierung kein Eingriff in das Tongrubengebiet,
das durch Ausgleichsmaßnahmen noch aufgewertet werden kann.
Durch Ausgleichs-
und
Lärmschutzmaßnahmen kann der
Lärmschutz des Erholungsgebietes Bruchsee verbessert werden.
Durch Ausbau der
Tiergartenstraße zu einer 4-spurigen
Bundesstraße wird der Haushalt der Stadt für den
ohnhin
erforderlichen Ausbau weniger belastet, die
Großhandelsstandorte
ebenso wie das westliche Gewerbegebiet leichter anfahrbar.
Die Erreichbarkeit
des Naturschutzzentrums kann auch für den
ÖPNV verbessert werden.
Die Erreichbarkeit
des Großhandelsstandortes
Tiergartenstraße wird auch für Laudenbacher und
Bensheimer
verbessert, der Standort gestärkt.
AS-Süd:
Neuer Autobahnanschluß an die A5 in Heppenheim im Bereich der
bestehenden Brücke der
Bürgermeister-Metzendorf-Straße
(L3398), als zusätzliche Anschlußstelle oder als
Ersatz bei
Verlegung des bestehenden Anschlußes von der Lorscher
Straße (B460). Die Wirksamkeit der Verkehrsentlastung der
Innenstadt, insbesondere zusammen mit dem Maibergtunnel wurde im VEP
'96 nachgewiesen
Vorteile:
Einbindung in das
bestehende Straßennetz und damit nur sehr
geringe Eingriffe in den Naturraum gegenüber anderen von der
Stadt
"südlich von Heppenheim" verfolgten Lösungen, die
einen
umfangreichen Straßenbau im unbesiedelten Bereichen notwendig
machen, wie evtl. auch den Wegfall des Segelflugplatzes.
Kürzeste
Anbindung von Kreiskrankenhaus, Vitos-Klinik und
dem
neuen Gewerbegebiet-Süd an die Autobahn und damit
einhergehende
Stärkung des Standortes. Für die Odenwaldquelle
ergeben sich
ebenso kürzerer Wege unter Schonung der Innenstadt direkt in
den
Odenwald oder an die Autobahn.
Aufgrund der
Nähe der Ortsumfahrung zur Innenstadt ist
gewährleistet, daß diese angenommen wird, was bei
weiter
südlich gelegenen Varianten aufgrund des
größeren
Umweges für den Verkehr mit nördlichen Zielen nicht
gewährleistet wäre.
(Im
Frühjahr 2014 wurde die Beauftragung der 2. Stufe zur
Projektanmeldung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen)
FragebogenFebruar
2010: Verteilung von über 600 Fragebogen an Haushalte
der
betroffenen Straßenabschnitte zur Ermittlung der von den
Anwohnern empfundenen Belastungen. Das Ergebnis der Befragung wurde zur
Lärmaktionsplanung eingereicht. Die erste Stellungnahme der iG
LIZ
führte bereits zu einer Nachkartierung für
Verkehrswege
über 6 Mio.Fahrzeuge/Jahr im Rahmen der LAP, was Voraussetzung
für lärmvermindernde Maßnahmen innerhalb
dieses
Verfahren erst ermöglicht.
Informationsveranstaltung in der Seniorenresidenz St.Katharina am
Postplatz 25.
März 2010: ca. 120 Anwohner haben die öffentliche
Veranstaltung besucht und sich über Fakten und
Vorschläge
informiert. Es wurden Unterschriften für
verkehrsbeschränkende Maßnahmen gesammelt
und
Fragebogen zur Überprüfung der vom ASV-Bensheim
behaupteten
Lärmsanierungsmaßnahmen verteilt.
Schilderaktion Juli 2010:
Über 70 einheitlich gestaltete Schilder in der
Größe
70x90 cm mit unterschiedlichen Texten wurden von Anwohnern angefordert
und aufgehängt. Hinzu kommen Banner der Verkehrswacht (Achtung
Kinder) und Banner des Bundesministeriums im Rahmen der Aktion "runter
vom Gas!".
Siegfriedstraße,
November 2010.
Banneraktion
17.
Juli 2010: Hängung eines Protestbanners mit den Forderungen
der IG
LIZ über die Lorscher Straße. Am
Sonntag den 18. Juli liefen zehntausende Besucher des Vettel-home-runs
unter dem Banner hindurch und bemerkten die Botschaft, ebenso
wie die unter dem Protestbanner parkende
Hundertschaft der Ordnungskräfte.
Am 21.07.10 kappten städtische Mitarbeiter ohne
Vorankündigung und ohne Nennung von rechtlichen Grundlagen das
Banner, worauf wir Strafanzeige gestellt haben. Bürgermeister
Herbert
behauptete anschließend wahrheitswidrig, daß
es im Zuge der Kappung zu einem Handgemenge gekommen sei. Unsere
Aufforderung auf Entschuldigung oder Richtigstellung wurde nicht
nachgekommen. Das Banner wurde von uns noch am Tag der Kappung,
anläßlich des Besuchs von Ministerpräsident
Koch zu den
Festspielen, in der Siegfriedstraße wieder
aufgehängt.
Protestbannerkappung
am 21.07.10 in der Lorscher Straße.
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Verantwortliche
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Janßen, Lorscher Straße 8, 64646 Heppenheim, Tel.
(06252)
913440
eMail kontakt@liz-wghp.de
eMail Janssen-Architekten@t-online.de
3. Erhebung und Verwendung Ihrer
Daten
Wir
die Webseitenbetreiber bzw. Seitenprovider erheben aufgrund unseres
berechtigten Interesses nach Art.6 EU-DSGVO Daten über
Zugriffe
auf die Webseite und speichern diese als Server-Logfiles auf dem Server
der Webseite ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
► Datum und Uhrzeit des Aufrufes einer unserer Internetseiten
► Ihre IP-Adresse
► Ihren Browsertyp und Browsereinstellungen
► verwendetes Betriebssystem
► die von Ihnen zuletzt besuchte Seite
► übertragene Datenmenge in Byte und der Zugriffstatus (Datei
übertragen, Datei nicht gefunden etc.)
Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur
Verbesserung der Webseite. Der Betreiber behält sich
allerdings
vor, die Server-Logfiles nachträglich zu prüfen
sollten
konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.
IP-Adressen werden 7 Tage lang zu technischen Analysezwecken
gespeichert und danach anonymisiert. Eine Speicherung dieser Daten
zusammen mit anderen personenbezogenen Daten von Nutzern findet nicht
statt. Die IG LIZ selbst verwendet oder verarbeitet die vom
webhoster/Provider für statistische Zwecke und aus
Sicherheitsgründen erhobenen Daten nicht weiter und
übermittelt diese auch nicht an Dritte. Da diese anonymisiert
sind, ist für die IG LIZ kein Rückschluß
auf
Ihre Person möglich.
Sollten Sie über die angegebenen eMail-Adressen Kontakt zu uns
aufnehmen, werden nur die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zur
Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert und auf Ihren Wunsch nach
Abschluß der Bearbeitung wieder gelöscht (siehe
Betroffenenrechte Pkt.4).
4. Betroffenenrechte
Nach den anwendbaren Gesetzen
haben Sie verschiedene Rechte bezüglich Ihrer
personenbezogenen Daten. Recht auf:
► Auskunft.
► Berichtigung.
► Löschung, soweit evtl. höherrangige Rechte dem
nicht
entgegenstehen, wie z.B. das Recht auf freie
Meinungsäußerung und Information.
► Einschränkung der Verarbeitung.
► Datenübertragung.
► Widerspruchsrecht
Wir verweisen hinsichtlich weiterer Information oben
angeführter Punkte auf die Regelungen in den
Rechtsvorschriften.
Möchten Sie diese Rechte geltend machen, so richten Sie Ihre
Anfrage bitte per eMail oder Post unter eindeutiger Identifizierung
Ihrer Person an die in Pkt.2 genannte Adresse der IG LIZ.